Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
Der BUND erhebt gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes folgende Einwände:
Es ist für uns aus den vorliegenden Unterlagen nach wie vor nicht ersichtlich, wann und in welchem Zusammenhang die im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehenen straßenbegleitenden Anpflanzungen auf der Ostseite der neuen Baschützer Straße (Grundstück Deutsche Post) vollzogen (nachgeholt) werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
BUND Sachsen
