Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 09.01.2018, die uneingeschränkt Bestand hat.
Zusätzlich ist bezüglich der Änderungen im 2. Entwurf zu ergänzen:
- Für die offensichtlich als Sichtschutz festgelegte Bepflanzung mit immergrünen Gehölzen sind ausschließlich einheimische Gehölze zu verwenden. Die Anpflanzung von Thuja, Zypressen und anderen nicht standortgemäßen Gehölzen ist zu unterlassen.
- Bei dem Zyklus der Mahd der Grünfläche soll im Interesse des Schutzes von Insekten und anderen Kleinlebewesen nicht nur auf eine großflächige Mahd im Winterhalbjahr verzichtet werden, sondern ganzjährig immer nur jeweils ein Teil der Fläche gemäht werden und der Schnitt des weiteren Teils der Fläche dann erfolgen, wenn der erste Teil wieder aufgewachsen ist. Damit wird die Entwicklung und Erhaltung einer Artenvielfalt hinsichtlich Flora und Fauna auf den Grünflächen gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
BUND Sachsen
