Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Verband bedankt sich für die Einräumung des Mitspracherechtes bei diesem Vorhaben. Der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. RG der Lk Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz ist vom BUND Landesverband Sachsen e.V. bevollmächtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.
Zu den vorliegenden Planungsunterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:
- Es gibt keine grundsätzlichen Einwendungen die Ausweisung des Wohngebietes an auf den genannten Grundstücken, zumal sie an vorhandene Wohnbebauung anschließt und zur Abrundung des Dorfes führt.
- Es ist richtig, dass es sich aufgrund der bislang landwirtschaftlich intensiv genutzten Grünfläche nicht um naturschutzfachlich relevantes Gebiet handelt. Allerdings ist besonders auf den Grünflächen angesichts der grassierenden Trockenheit besonders der letzten Jahre ein stark veränderter Bewuchs auszumachen (gänzlicher Ausfall der bisherigen Futterpflanzen und Versteppung), dessen Folgen für die Natur noch nicht abzuschätzen sind. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung wird sich angesichts des veränderten Bewuchses auf vielen bisherigen Grünflächen erübrigen, d.h. die Flächen könnten künftig durchaus Bedeutung für den Naturschutz bekommen.
- Die Vielfalt an Pflanzen in einem Siedlungsgebiet könnte theoretisch durchaus einen Gewinn für die Artenvielfalt bedeuten, zumindest war dies vor längeren Zeiten so. Auch die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Bepflanzung dem Charakter eines Dorfrandes mit dem Übergang zur unbebauten Umgebung, ist positiv zu bewerten. Allerdings werden die meisten Gärten immer noch so gestaltet, dass sie weder ästhetisch noch aus Sicht des Naturschutzes eine positive Wirkung haben. Ein entsprechender mentaler Einfluss des Bauträgers wäre aus dieser Sicht erstrebenswert.
- Bei der beplanten Fläche von etwa 6800 qm wäre die Bepflanzung mit etwa 20 Großbäumen vorzusehen. Es ist leider nicht festgeschrieben, wo diese stehen sollen. Geht man davon aus, dass auf der Fläche künftig etwa 5 bis 7 einzelne Grundstücke eingerichtet werden, dann müssten pro Grundstück etwa 3-4 Großbäume stehen. Es ist mir in der Umgebung kein in den letzten 20 Jahren errichtetes Grundstück bekannt, wo diese Forderung tatsächlich umgesetzt worden ist.
- Da nun den Grundstückseigentümern nicht vorgeschrieben werden kann, wie sie ihre Gärten bepflanzen (zumindest ist es gesetzlich nicht durchsetzbar), wäre es sicherer, der Vorhabensträger würde die notwendigen Flächen reservieren und im Bebauungsplan für diesen Zweck festsetzen, Im anderen Fall wäre die Festsetzung einer bestimmten Zahl von Großbäumen gegenstandslos.
- Angesichts des in Mitteleuropa eingesetzten Baumsterbens, dessen Ende überhaupt noch nicht absehbar ist, sollten die Verantwortlichen in den Kommunen besonders darauf drängen, dass bei jeder planerischen Maßnahme eine ausreichende Zahl von Neuanpflanzungen umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz
Siegfried Kühn Volker Kurz
