Stellungnahme Durchführung des naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes, Wohnhausanbau und Garagenneubau in 02689 Wehrsdorf, Am Waldrand 3, Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen

13. Dezember 2018 | Stellungnahmen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz erhebt keine Einwände gegen das Befreiungsverfahren zu den geplanten Baumaßnahmen.

Sehr geehrter Herr Schmaler,

unser Verband bedankt sich für die Einräumung des Mitspracherechtes bei diesem Vorhaben. Der Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz ist vom BUND Landesverband Sachsen e.V. bevollmächtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz erhebt keine Einwände gegen das Befreiungsverfahren zu den geplanten Baumaßnahmen. Nach den vorliegenden Unterlagen zu urteilen beeinträchtigen sie die Wirkung des Schutzgebietes nur unerheblich.

Wir gehen davon aus, dass die Ausgleichsmaßnahmen wie die Schaffung eines Gründaches auf der Garage und die Anpflanzung einer Streuobstwiese auch tatsächlich so umgesetzt werden, wie es in den Planungsunterlagen dargestellt ist. Wir gehen auch davon aus, dass die Bewirtschaftung den Anforderungen entspricht, die an eine solche Fläche innerhalb eines Naturschutzgebietes zu stellen sind. Dazu gehören z.B. auch die lediglich zweimalige, abschnittweise Mahd mit einem schneidenden Mähwerk und die zumindest teilweise Überwinterung der Wiese mit einem mindestens 10 cm hohen Bewuchs. Gleiches wäre auch zu wünschen für die nicht ständig zu betretenden Rasenflächen um das Wohnhaus.

Unter den oben genannten Voraussetzungen stimmen wir einer Befreiung entspr. § 67 Abs. 1 BNatSchG zu.

Mit freundlichen Grüßen

Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V. RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz

Siegfried Kühn, Volker Kurz

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