Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen.
Es ist geplant seitens des Landkreises Mittelsachsen die Verordnungen für zehn dendrologische Naturdenkmäler aufzuheben.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass bereits ein Großteil der Gehölze gefällt worden sind. Die anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden dazu nicht angehört. Wir sehen darin die gesetzlichen Beteiligungsrechte nach § 33 SächsNatSchG i.V. m. § 63 BNatSchG verletzt. Wir erwarten hier eine Erklärung. Hinweise darauf, dass der ehrenamtliche Naturschutz einbezogen worden ist, findet man ebenfalls nicht in den Unterlagen. Für die Kastanienallee Eppendorf ist eine Bewertung erst möglich, wenn das entsprechende Fachgutachten vorliegt.
Der BUND Sachsen lehnt die Verordnung zur Aufhebung von zehn dendrologischen Naturdenkmälern im LK Mittelsachsen ab.
Wir bitten um Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Einwendungen und um Zustellung der Abwägung zum Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Stratmann
stv. Landesvorsitzender
