Stellungnahme Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Naturdenkmal Nr. 160 "Berg-Ulme in Langenau", Stadt Brand-Erbisdorf, Gemarkung Langenau, Flurstück 1473/2

14. Dezember 2018 | Stellungnahmen

Gegenüber der geplanten Festsetzung des ND "Berg-Ulme in Langenau", Stadt Brand-Erbisdorf, Gemarkung Langenau, Flurstück 1473/2 bestehen seitens des BUND Sachsen keine Einwendungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen.

Gegenüber der geplanten Festsetzung des ND "Berg-Ulme in Langenau", Stadt Brand-Erbisdorf, Gemarkung Langenau, Flurstück 1473/2 bestehen seitens des BUND Sachsen keine Einwendungen.

Wir bitten um Zustellung der rechtskräftigen Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Stratmann

stv. Landesvorsitzender

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