Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und für die Übermittlung der Unterlagen nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird abgelehnt.
Begründung:
Die Flurstücks-Nr. 398 in Gablenz, Gemarkung Gablenz, Flur 9 ist derzeit Dauergrünland. Dauergrünland weist bei extensiver Bewirtschaftung einen hohen Artenreichtum auf.
Zudem weist die Fläche aufgrund des buchtigen Verlaufs der Waldkante einen langen Saum auf. Dieser Übergangsbereich – ein Ökoton zwischen Wald und Dauergrünland weist eine Vielzahl von ökologischen Nischen auf und ist aus naturschutzfachlicher Sicht daher besonders wertvoll, da diese Saumbereiche insbesondere für Niederwild, Bodenbrüter, Insekten und die Avifauna unerlässlich sind.
Durch die geplante Aufforstung wird die derzeitige Waldrandlänge deutlich reduziert, der buchtige Verlauf und somit wichtige ökologische Nischen gehen verloren. Der geplante Strauchanteil von 10% auf der Fläche kann den Artenverlust nicht kompensieren.
In vor allem waldreichen Gegenden sind Dauergrünlandflächen naturschutzfachlich besonders wertvoll.
Eine Aufforstung von Dauergrünland weist keine Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art auf. Das Belassen des Dauergrünlands führt zu keiner unzumutbaren Belastung. Zudem ist die Aufforstung nicht mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar.
Daher sind die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG nicht gegeben, die Aufforstung ist daher abzulehnen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
