Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und für die Übermittlung der Unterlagen nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird abgelehnt.
Begründung:
Die Flurstücks-Nr.: 393, 395 in Boxberg, OT Schöpsdorf, Gemarkung Schöpsdorf, Flur 1 sind derzeit Unland/Dauergrünland. Sogenanntes Unland oder Dauerbrachen weisen eine Ruderalvegetation mit Hochstaudenfluren auf, die für Insekten einen wichtigen Lebensraum und Nahrungsquelle bieten. Auch Dauergrünland bietet bei extensiver Bewirtschaftung einen hohen Artenreichtum.
Die beiden Flurstücke weisen aufgrund der ersten Sukzessionsstadien eine hohe, lokale und insbesondere halboffene Strukturvielfalt auf, die insbesondere für Niederwild, Bodenbrüter und Insekten unerlässlich sind. Durch den Umbau in einen Kieferreinbestand auf 80% der Fläche gehen wichtige lokale und halboffene Strukturen verloren, der Artenreichtum wird verringert. Die geplante Waldrandgestaltung auf 20% der Fläche reicht nicht aus, um den Artenverlust des Umbaus von Dauergrünland/Unland in 80% Kieferreinbestand zu kompensieren. In vor allem waldreichen Gegenden sind extensive Offenbereiche naturschutzfachlich besonders wertvoll.
Eine Aufforstung von Unland oder Dauergrünland weist keine Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art auf. Das Belassen des Unlands/Dauergrünlands führt zu keiner unzumutbaren Belastung. Zudem ist die Aufforstung nicht mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar.
Daher sind die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG nicht gegeben, die Aufforstung ist daher abzulehnen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
