BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme: Mitwirkung gem. §63 Abs. 2 Ziffer 5 BNatSchG, Rückbau baulicher Anlagen Daubaner Wald

22. Januar 2015 | Stellungnahmen, Wälder

Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen kann der BUND der Befreiung nur unter Vorbehalt zustimmen.

Mitwirkung gem. §63 Abs. 2 Ziffer 5 BNatSchG, Rückbau baulicher Anlagen Daubaner Wald

Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Sachsen bedankt sich für die Beteiligung an den vorliegenden Verfahren einschließlich des naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens zu den  Rückbaumaßnahmen auf DBU-Naturerbeflächen "Daubaner Wald", durch Gewährung der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen kann der BUND der Befreiung nur unter Vorbehalt zustimmen.
Im betroffenen Untersuchungsgebiet geht es zwar um Renaturierung der devastierten Flächen, gleichwohl bestehen aber folgende Bedenken:
Der Bereich der Baufelder liegt vollständig im Naturschutzgebiet und die Tiere die dort leben, müssen mit besonderen Schutzmaßnahmen einbezogen werden. Es ist zu vermuten, dass Objekt 18.7_N1 (Laufgänge und Bunker aus Beton) ein Lebensraum für Fledermäuse ist, was in Anlage 4 nicht einbezogen wurde. Das unnötige Wecken aus der Winterhibernation kann mit hoher Wahrscheinlichkeit für Fledermäuse tödlich sein.
Da baubedingte Beeinträchtigungen in den Baufeldern nicht vermieden werden können, empfehlen wir weitere Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Die Frage der Entsorgung des Betonabfalls wurde in den Unterlagen gleichfalls nicht behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weinschenk
i.A. des BUND-Landesvorstandes

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