Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Planergänzung wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die unten ausgeführten Bedingungen und Forderungen erfüllt werden. Wir schließen uns der Stellungnahme des NABU Landesverband Sachsen e.V. an.
Die vorliegenden Unterlagen umfassen die 1. Planergänzung für den Neubau der A 72, Chemnitz-Leipzig, Abschnitt 3.2, Frohburg - Borna. Maßgeblicher Inhalt der Planergänzung ist die Errichtung der Anschlussstelle Frohburg. Gegenüber den Planungen bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Hinsichtlich der speziellen Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse, Brutvögel und Amphibien ist festzuschreiben, dass diese vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen wirksam sein müssen.
Folgende Bedingungen müssen CEF-Maßnahmen erfüllen:
- Sie müssen die betroffene lokale Population der geschützten Art stützen und im Ergebnis deren negative Bestandsentwicklung verhindern.
- Sie müssen einen engen räumlichen Bezug zum beeinträchtigten Bereich aufweisen und z.B. den von der Population besiedelbaren Bereich erweitern.
- Sie müssen zeitlich so realisiert werden, dass die Funktion des beeinträchtigten Bereiches für die geschützte Art ohne Unterbrechung weiterhin gewährleistet werden kann. Werden in diesem Rahmen Ausweichlebensräume geschaffen, müssen sie zum Zeitpunkt des Eingriffs voll funktionsfähig sein.
- Sie müssen so präzise beschrieben werden, dass der Erfolg der Maßnahme durch die prüfende Behörde fachlich bewertet werden kann.
- Sofern der Erfolg der Maßnahme im Grundsatz als sicher unterstellt werden kann, aber verschiedene variable Faktoren eine regelmäßige „Nachjustierung“ erfordert, ist ein begleitendes Monitoring (Erfassung der Bestandsänderungen) und Management vorzusehen. Der Planfeststellungsbeschluss muss für den Fall negativer Ergebnisse des Monitorings hinreichend bestimmte Angaben zum weiteren Risikomanagement enthalten.
Hinsichtlich der weiteren Ersatz- und Ausgleichs ist deren Umsetzung durch ein verbindliches Monitoring zu kontrollieren und zu protokollieren. Dies ist eine Forderung des NABU Sachsen und des BUND Sachsen. Gerade beim Autobahnbau, bspw. an der A 72 und der A17, war und ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Maßnahmen immer noch nicht realisiert worden sind.
Ungeachtet der obigen Ausführungen wird seitens des NABU Sachsen und des BUND Sachsen ein Neubau der B 7 zwischen Frohburg Richtung Altenburg sehr kritisch gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
