Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 3 (1) BauGB i.V.m. § 63 BNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Nach gründlicher Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie -rechtlicher Sicht nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Gemeinde Demitz-Thumitz beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Karlsdorf. Entlang der K 7259 soll ein Standort für 4 Einfamilienhausgrundstücke im Außenbereich bauplanungsrechtlich gesichert werden. Deshalb ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst eine Fläche von 4555 m2. Derzeit besteht das Plangebiet aus intensiv genutztem Grünland und Wochenendhausgelände.
Die beabsichtigte Bebauung stellt nach SächsNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Errichtung der Einzel- und Doppelhäuser, Garagen, Carports, Gerätehäuschen Nebengebäude, Zufahrten und Stellplätze macht die Neuversieglung von Bodenfläche erforderlich. Aus den Unterlagen geht die Größe der neu zu versiegelnden Fläche nicht eindeutig hervor. Auch wird nicht deutlich dargestellt, ob durch die Zurücknahme einer Wohnbaufläche im Ortsteil Pohla Flächen entsiegelt werden können.
Der Bau von neuen Siedlungen im Außenbereich führt zum dauerhaften Verlust von Natur und Landschaft, von Lebensräumen, Agrar- und Wiesenflächen. Obwohl die Bevölkerung in unserer Region altert und schrumpft, gehen aufgrund des Siedlungsneubaus unaufhaltsam Flächen und damit unersetzliche Lebensräume für zahllose Arten durch Versieglung und Überbauung verloren.
Überbauung, Versieglung und Bodenbeseitigung sind die gravierendsten Bodenbelastungen, da sie zu einer Zerstörung sämtlicher Bodenfunktionen, wie Verlust der Ertragsfähigkeit, Beseitigung von Lebensräumen, Erhöhung des Oberflächenabflusses und Störung des Bodenwasserhaushaltes führen. Eine Differenzierung der Empfindlichkeit aufgrund bestimmter Bodeneigenschaften entfällt hier; alle Böden werden als gleichermaßen hoch empfindlich eingestuft. Aus diesem Grund ist, auch wenn es sich bei den betroffenen Flächen um naturferne, anthropogen beeinflusste Biotoptypen mit einer geringen naturschutzfachlichen Wertigkeit handelt, ein gleichwertiger Ausgleich der Flächenversieglung nur durch Entsieglungsmaßnahmen im Verhältnis 1:1 erreichbar. Allein mit den vorgeschlagenen Pflanzmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plans kann die erforderliche Kompensation nicht erbracht werden.
Da Entsieglungsflächen nicht mehr im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, sollten neue Bauten und neue Versieglung nur dort vorgenommen werden, wo der Boden bereits versiegelt ist und Bauwerke recycelt werden können. Denn Fläche ist nun mal endlich. Aus gutem Grund muss daher die Vermeidung von Eingriffen Vorrang haben. Die Ausweisung neuer Wohnbaustandorte durch Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen im Außenbereich steht auch im Widerspruch zur demographischen Entwicklung in der betreffenden Region, so dass die Notwendigkeit für das geplante Vorhaben nicht gegeben ist. Aufgrund des drastischen Bevölkerungsrückganges kann davon ausgegangen werden, dass auch in der Gemeinde Demitz-Thumitz oder deren Nachbargemeinden geeignete Objekte im Innenbereich vorhanden sind. Deren Nutzung erfordert allerdings günstige Rahmenbedingungen.
Der Fortbestand der Grünfläche ist für den Naturschutz und die Landschaftspflege von großer Bedeutung. Bei Nichtrealisierung des Vorhabens und Umstellung auf extensive Wiesennutzung könnte sich auf der betreffenden Fläche eine magere Frischwiese entwickeln. Magere Frischwiesen sind durch die Intensivierung der Landwirtschaft insgesamt sehr selten geworden und oft nur noch auf kleinen Flächen zu finden. Sie finden sich heute vorrangig in unmittelbarer Umgebung der Ortslagen. Zur Erhaltung der mageren Frischwiesen muss die extensive Nutzung fortgeführt werden. Bebauung ist ein erheblicher Gefährdungsfaktor dieses Biotoptypes.
Bei Nichtnutzung der Fläche könnte durch Einsetzen der natürlichen Sukzession ebenfalls eine hohe ökologische Wertigkeit erreichet werden. Dieser Vorgang kann bis zum Erreichen des Endstadiums recht zahlreiche Schritte durchlaufen – von der artenreichen Frischwiese über ausdauernde Staudenfluren mit Junggehölzen, später Hochstaudenfluren mit Gebüschgruppen und aufkommenden Gehölzen. Damit ist die Sukzession eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung einer mannigfaltigen Pflanzen- und Tierwelt. Wir sehen die Aufgabe des Naturschutzes darin, diese in der stark belasteten Kulturlandschaft zu steuern, um die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern.
Als Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt empfehlen wir die Entwicklung der intensiv genutzten Grünfläche in extensiv genutztes Grünland oder die Anlage einer Streuobstwiese mit einem hohen Wert als Lebensraum für heimische Insekten und andere Wirbellose sowie für Wirbeltiere wie Amphibien, Vögel und Kleinsäuger. Nach Standpunkt des BUND sollte mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Demitz-Thumitz sichergestellt werden, dass die bestehenden Freizonen im Außenbereich in der Umgebung des Ortsteils Karlsdorf Nord als ortsbildprägende Grünflächen erhalten bleiben und nicht überbaut werden.
Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Vorstandsvorsitzende
BUND-Regionalgruppe Bautzen
