BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zu den Waldbaulichen Maßnahmen 2021 im Forstbezirk Leipzig

03. Juli 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Padberg,

 

wir bedanken uns für das Zusenden des Teilausschnittes, der im Jahr 2021 geplanten waldbaulichen Maßnahmen des Forstbezirkes Leipzig im Bereich des Landeswaldrevieres Leipzig.

Nach derzeitigem Stand, können für die Europäische Wildkatze relevanten Punkte den Planungen nicht entnommen werde. Insbesondere der genaue Zeitpunkt der Maßnahme, der Einsatz von Maschinen, das Belassen von Totholz, Reisighaufen oder geplante Strukturanreichungsmaßnahmen wie eine stufige Waldrandgestaltung sind in den Planungsunterlagen nicht enthalten, jedoch für die Prüfung von naturschutzfachlichen Besonderheiten in Bezug auf die nach europäischen und nationalen Artenschutzbestimmuneng streng geschützte Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris), unerlässlich.

An der Gundorfer Linie ist eine Durchforstung von 40ha geplant. In diesem Bereich konnten seit 2016 mehrere Wildkatzenindividuen, darunter auch residente und reproduzierende weibliche Wildkatzen nachgewiesen werden. In diesem Gebiet muss daher besonderes die Artenschutzbelange der Europäischen Wildkatze berücksichtigt werden, um mögliche unbeabsichtigte Tötungen von Wildkatzen zu vermeiden sowie Strukturen im Landeswald für die streng geschützte Wildkatze zu verbessern.

Das Waldgebiet Bienitz wurde in den Jahren 2017 und 2018 mit Hilfe der Lockstockmethode beprobt. Jedoch konnte in diesem Zeitraum keine Europäische Wildkatze nachgewiesen werden. Da die Untersuchungen aber bereits zwei Jahre zurückliegen, ist das Ergebnis nicht aussagekräftig. Es ist möglich, dass Wildkatzen sich die letzten zwei Jahre von der Nordwestaue in das Bienitzwaldgebiet ausgebreitet haben. Daher müssen die Artenschutzbelange für die Wildkatze auch in diesem Wald Berücksichtigung finden.

Wir möchten Sie in diesem Zuge auch daran erinnern, dass für forstliche Maßnahmen in NATURA-2000-Gebieten eine NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (EuGH, Urteil vom 17.04.2018 - C-441/17). Dies gilt insbesondere für forstwirtschaftliche Maßnahmen aufgrund von Schädlingsbefall (Borkenkäfer). Bestätigt hat das Erfordernis einer NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung für die deutsche Rechtslage aktuell auch das OVG Bautzen in einem Klageverfahren der Grünen Liga gegen die Stadt Leipzig (OVG Bautzen, Beschluss vom 09.06.2020 – 4 B 126/19).

Da wir nach derzeitigem Stand den von Ihnen zur Verfügung gestellten Planungsgrundlagen für die Wildkatzen wichtigen Planungsdetails nicht entnehmen können, würden wir Sie bitten, die detaillierten Fachplanungen für jede Fläche mit folgenden Angaben zuzusenden: der geplanten Entnahme in Festmetern, Baumartenzusammensetzung, genauem Zeitpunkt der Maßnahme, welchen Maschineneinsatz, Belassen von stehendem und liegendem Totholz, Strukturanreicherungsmaßnahmen und welche Maßnahme welchem Erhaltungsziel dient. Diese Angaben sind wichtig, um eine genaue naturschutzfachliche Prüfung in Hinblick auf die Wildkatze und andere naturschutzfachliche Belange durchzuführen. Um diese Angaben haben wir bereits in den letzten Jahren gebeten und gerade im Hinblick auf die o. g. Rechtslage wären diese Datengrundlagen sehr wichtig. Zudem möchten wir ergänzen, dass eine Verträglichkeitsprüfung oder Konformitätsprüfung nur anhand einer geeigneten Datengrundlage vorgenommen werden kann. Wir gehen derzeit davon aus, dass Ihre maßgebliche Datengrundlage in den Angaben bzw. Kartierungen aus der Erstellung des Managementplans besteht. Diese Datengrundlage ist jedoch bereits veraltet und aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung nicht mehr als geeignet anzusehen. Falls Sie bezüglich der Habitate der Erhaltungsziele der Schutzgebiete andere Daten verwenden, würden wir Sie bitten, uns diese mitzuteilen und anzugeben.

Einzelne Vertreter*innen des BUND Sachsen sind sehr an einer Vor-Ort-Begehung in der 29. KW interessiert und würden gerne daran teilnehmen. Bitte teilen Sie uns diesen Termin zeitnah mit. Wir bitten Sie zudem, entsprechende (oben genannte) Unterlagen zu erstellen und uns dann erneut zu beteiligen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass ein Vor-Ort-Termin das Beteiligungserfordernis und die Vorlage der entscheidungserheblichen Unterlagen nicht ersetzen kann.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Dr. David Greve                                             Almut Gaisbauer
Geschäftsführer                           Projektleiterin Rettungsnetz Wildkatze

 

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