BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zu Entwurf zu neuem Klimaschutzgesetz eingereicht

12. Mai 2021 | Energiewende, Klimawandel, Stellungnahmen

Nach dem bahnbrechenden Erfolg der Klima-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im Eiltempo ein Entwurf des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) über ein erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes erstellt. Dazu hat der BUND – in einer unzumutbaren Frist von unter 24 Stunden – eine Stellungnahme eingereicht.

BUND Sachsen

Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist nötig geworden, weil das BVerfG festgestellt hatte, dass das Gesetz dem Pariser 1,5-Grad-Ziel nicht gerecht wird. Auch fehlen Maßgaben zur Festlegung zulässiger Jahresemissionsmengen ab 2031.

Zum Entwurf

Die Verschärfung der Sektorziele ist ein wichtiger Schritt für wirksamen Klimaschutz, aber zu unambitioniert. Auch fehlt eine Festlegung der Sektorziele für die Zeit nach 2030. Für den Fall, dass zu festgelegten Revisionszeitpunkten die vorgegebenen Ziele nicht eingehalten werden können, ist eine automatische Verschärfung in Form einer Anhebung des CO2 Preises wichtig. Als sozialverträglicher Ausgleich sollte dann ein Ökobonus dienen, der an alle Bürger*innen zurückgezahlt wird.

Der BUND fordert, dass für die Vermeidung oder Verursachung von THG-Emissionen die externen Kosten zugrunde zu legen sind, also 180-200 Euro/Tonne CO2. Begrüßt wird, dass für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde gelegt werden soll.

Die durch den BUND eingereichten zahlreichen umweltfreundlichen Alternativen zu natur- und klimaschädlichen Fernstraßenprojekten müssen bei der Umsetzung des neuen Klimaschutzgesetzes endlich Berücksichtigung finden.

Weiterhin Bestand haben im Gesetz soll laut dem BUND unbedingt die Aussage, dass bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen den Möglichkeiten Vorzug zu gegeben werden soll, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasen zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.

Im Verkehrssektor drängt der BUND darauf, dass es besser ist, insgesamt weniger Autos anzustreben, anstatt die Elektrifizierung von Fahrzeugen massiv voranzutreiben. Für den BUND ist in diesem Zusammenhang klar, dass Verkehr in erster Linie vermieden werden muss. Es braucht jetzt Sofortmaßnahmen im Verkehr für die Emissionshalbierung, die das Gesetz praktisch fordert.

Fazit

Der Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung dar. Insbesondere die Definierung von Sektorzielen ist zu begrüßen. Dennoch bleibt er hinter dem notwendigen Maß an Klimaschutz zurück. Auch das von Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigte Ziel von Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 ist nicht kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen. Die Bundesregierung muss jetzt nachbessern mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und ausdefinierten Sektor- und Zwischenzielen.

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