Stellungnahme zum Antrag auf Ausgliederung von Flächen aus dem LSG „Oberlausitzer Bergland“ gem. § 20 Abs. 1 SächsNatSchG

19. Dezember 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

 

Das rund 4000 m2 umfassende Gebiet ist aktuell als extensive Wiese mit angrenzendem Gehölzbestand ausgeprägt. Es befindet sich zu 95% im LSG „Oberlausitzer Bergland“, dessen Schutzzweck und Verbote durch die Planung unterlaufen werden. Trotz nachgewiesener Biotopstrukturen fand keine eigene Erfassung möglicher betroffener Arten (außer einmaliger Begehung bzgl. Avifauna) statt.

Weiterhin findet sich in den zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Begründung zur grundlegenden Notwendigkeit des Vorhabens noch werden alternative Bauflächen untersucht. Ein „Baudruck“ ist nicht ersichtlich.

Dem Vorhaben wird aufgrund mangelhafter Informationslage nicht zugestimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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