Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG von den Verboten der NSG-VO Burgaue, Hochwasserschadensbeseitigung 06/2013, Neue Luppe, Leipzig, Bauerngrabensiel

14. März 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 33 SächsNatSchG wie folgt Stellung.

 

Der Antrag auf Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG von den Verboten der NSG-VO wird abgelehnt.

 

Begründung:

Die Unterlagen sind nicht vollständig und daher nicht genehmigungsfähig. Gerade da das Vorhaben innerhalb der Grenzen des FFH-Gebietes „Leipziger Auensystem“, des SPA-Gebietes „Leipziger Auwald“ sowie des NSG „Burgaue“ liegt, müssen hier umfangreichere Untersuchungen stattfinden, um vor allem artenschutzrechtliche Gesetzesverstöße ausschließen zu können. Des Weiteren sollte das Projekt dahingehend eingeordnet werden, inwieweit es das Vorhaben, die NW-Aue wieder zu revitalisieren, unterstützt.

In der 4-monatigen Bauzeit von Mitte August bis Dezember kommt es zu dauerhaften (Überbauung, Bodenveränderung) sowie temporären Wirkungen (Fallen- und Barriereeffekte, akustische und optische Reize, Erschütterungen).

 

Die technischen Planungsunterlagen, auf denen in den Unterlagen verwiesen wird, wurden uns nicht übermittelt.

Es fehlen hydrologische Untersuchungen zu Wasserregime bzw. Wasserstand (vorher – nachher). Sollten gravierende Änderungen im Wasserregime oder Abflussänderungen durch das Vorhaben eintreten, kann ein Planfest-stellungsverfahren Klarheit bringen.

 

Es wurde keine umfangreiche Artenuntersuchung durchgeführt, obwohl das Vorhaben im SPA-, FFH- und Naturschutzgebiet „Burgaue“ liegt. Die Daten des LfULG, die in den vorliegenden Unterlagen aufgeführt sind, sind nicht ausreichend. Aus ihnen geht auch nicht hervor, wie die erwähnten Eigenkartierungen durchgeführt wurden. Hierbei sind Methodik, Umfang und Ergebnisse explizit aufzuführen. Zudem sollte der Urzeitkrebs in die Untersuchung mit einbezogen werden.

 

Es fehlt eine detaillierte Kartierung der streng geschützten Arten, gerade weil das Baufeld unmittelbar in den Habitatkomplexflächen von Rotbauchunke, Kammmolch, Mopsfledermaus und Großem Mausohr liegt.

Des Weiteren sollten gerade wegen dem schlechten Erhaltungszustand der Gewässer vor allem aquatische Kartierungen umfangreich ergänzt werden, da sonst ein Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG vorliegt.

 

Zu der Prüfung muss vor allem für jede Art explizit aufgeführt werden, wie sich die baubedingten Beeinträchtigungen mit den Erhaltungszielen vereinbaren lassen. Hier wird nochmals auf den Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG hingewiesen. Zudem müssen die Unterlagen über die Fallenwirkung und Barriereeffekte des Vorhabens für Amphibien ergänzt werden. Weitere Arten, wie Libellen (Grüne Keiljungfer) müssen genauer untersucht werden, da es zur Beeinträchtigung deren Lebensräumen kommen kann (durch Veränderungen der Uferzone, eventuellen Änderungen des Wasserregimes und neu profilierter Böschungsabschnitte sowie durch Anpassungen der Gewässersohle des Bauerngrabens).

 

Des Weiteren beinhalten die Unterlagen keine Aussagen über Schutzmaßnahmen für die geschützten bzw. aquatischen Arten.

 

Die Entwicklung des LRT 6510 durch gebietseigenes Saatgut und die fachliche Pflege in den Folgejahren wird begrüßt. Die geplanten Hochmahdschnitte zur Kultivierung der LRT-typischen Arten sollten außerhalb der Insektenflugzeit (z.B. frühe Morgenstunden) stattfinden.

Weiterhin soll temporär beanspruchtes artenarmes Grünland durch Ansaat in eine artenreiche Feuchtwiese für Auenbereiche umgewandelt werden. Für die notwendige dauerhafte Nutzungsbeschränkung liegt vom Pächter noch keine Zustimmung vor. Sollte diese nicht erfolgen und damit die Vorhabenplanung inkl. deren Umweltmaßnahmen in Frage gestellt werden, möchten wir informiert werden.

Die Ersatzpflanzungen nach E1 zur Entwicklung eines Waldmantelbereichs für Hartholzauewälder sind nach gegebener Zeit auf Abgang zu kontrollieren und bei Verlust entsprechend neu zu setzen.

 

Am weiteren Verfahren möchten wir beteiligt werden. Bitte senden Sie uns das Abwägungsprotokoll nach § 33 SächsNatSchG zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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