Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG sowie § 39 SächsNatSchG von den Geboten und Verborten des LSG „Dippoldiswalder Heide-Wilisch“

12. September 2016 | Lebensräume, Stellungnahmen

Gegen die beabsichtigten Aufforstung (Umfang 1,3 ha) bestehen keine Einwände.

Sehr geehrte Herr Dr. Werthschütz, sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen die beabsichtigten Aufforstung (Umfang 1,3 ha) bestehen keine Einwände und dem Antrag auf Befreiung von den Geboten und Verboten des LSG „Dippoldiswalder Heide-Wilisch“ wird unsererseits zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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