Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung im oben genannten Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben kann in seiner beantragten Form nicht zugestimmt wer-den.
Begründung:
Es wird von Seiten der LMVB beabsichtigt, den Wasserspiegel im Markleeber-ger See abweichend vom Planfestgestellten Zustand (+113,0m NHM) auf +113,20m NHM zu erhöhen, um die überschüssigen Wassermengen aus dem Störmthaler See abzuleiten. Des Weiteren soll das überschüssige Wasser aus dem Markleeberger See über eine mobile Wasserpumpanlage neben dem vorhandenen Auslaufwerk in die Kleine Pleiße abfließen.
Der Vorhabenträger hat mehrere Varianten untersucht, um ein Abfluss von Wassermengen auch in Hinsicht auf Starkniederschlagsereignisse zu gewähr-leisten. Dabei gibt es grundlegend zwei Optionen. Zum einen ist die Erhöhung des Wasserspiegels des Markleeberger Sees und ein temporäres Überleiten mittels einer mobilen Pumpanlage möglich. Des Weiteren kommt eine dauer-hafte Überleitung des überschüssigen Wassers mittels einer stationären Pum-pe in Betracht, die dauerhaft im Einsatz ist und eine Sperrung des Abflussbau-werks notwendig macht.
Nachteil der jetzt beabsichtigten Vorzugslösung mit steigendem Wasserspie-gelstand des Markleeberger Sees ist der Verlust von ca. 7 ha der bisher vor-handenen Uferflächen (ca. 1- 2m des vorhandenen Uferbereichs). Damit ein-her geht eine Veränderung der bisher vorhandenen Uferbiotope. Im Gegensatz dazu führt jedoch die dauerhafte Haltung des planfestgestellten Wasserspie-gelstand zu einer Verringerung der ökologischen Durchgängigkeit des Seen- und Fließgewässersystems, da das Abflussbauwerk dauerhaft bei Betrieb der Pumpanlage dauerhaft geschlossen werden müsste.
Hierbei ist zu bedenken, dass sich überschüssige Wassermengen nicht nur aus starken Niederschlagswasserereignissen resultieren, sondern auch durch die Einleitung von Sümpfungswasser aus den umliegenden Kohlebergwerkstage-bauen. Um diese dauerhafte Beeinflussung der Wasserspiegelstände des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu reduzieren und die Beein-trächtigungen zu verhindern, besteht die wirksamste Maßnahme in einem Ver-zicht auf die Ausräumung der vorhandenen Kohlevorräte. Dies gilt nicht nur in Hinsicht auf die bisher planfestgestellten Kohletagebaue sondern auch in Hin-sicht auf die Erweiterung dieser Abbautätigkeiten. Nicht nur in Bezug auf den Hochwasserschutz besteht hierin die wirksamste Maßnahme, sondern auch in Bezug auf den Klimaschutz. In Folge der beabsichtigten Erweiterungen der Kohleförderung wird somit die anfallende Wassermenge weiter steigen, so dass die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die angepeilten und planfestgestellten Wasserspiegel dauerhaft nicht erreicht werden.
Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Interimslö-sung handeln soll, ist eine Genehmigung des Antrags nur befristet vorzusehen. Diese Befristung sollte eine Zeitspanne von 2 Jahren nicht überschreiten, um kurzfristig auf geänderte Umstände zu reagieren. Des Weiteren sollte ein Moni-toring der veränderten Wasserspiegelstände als Auflage erteilt werden, dass weiterhin auch den Einfluss der Erhöhung des Wasserspiegels auf die Uferbe-reiche (Ufererosion) und den Verlust von gesetzlich geschützten Biotopen do-kumentiert und überwacht. Bei übermäßigen nachteiligen Veränderungen ist eine Einstellung des Betriebs vorzunehmen und es müssen weitere Maßnah-men ergriffen werden.
Des Weiteren sind folgende Maßnahmen als Auflage zu erteilen:
- Ökologische Baubegleitung
- Totholz (aus den Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung) sollte auf naturschutzfachlichen geeigneten Gebieten am Markleeberger See verbleiben
- Installierung eines Feinrechens vor der Pumpanlage (Gewässerlebewe-sen werden wahrscheinlich schon durch den Unterwasserlärmpegel von dem Bereich der Anlage abgeschreckt, allerdings muss in Hinsicht auf die naturschutzrechtlichen Verbotstatbestände sichergestellt sein, dass kein Wasserlebewesen durch die Pumpanlage zu Schaden kommt)
Kritisch wird weiterhin die Erhaltung der Abflussverhältnisse der Kleine Pleiße gesehen. Aus den Planunterlagen wird nicht klar, ob mit diesen Unterhaltungs-arbeiten schon begonnen wurde und welche Maßnahmen davon umfasst sind. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine eigendynamische Entwicklung der Kleine Pleiße unter Berücksichtigung des Hochwasserschut-zes der Anlieger ermöglicht werden muss. Weiterhin sind die Erhaltung und Wiederherstellung einer natürlichen Flusssohle anzustreben, die durch die Un-terhaltungsmaßnahmen nicht verhindert werden dürfen. Dafür sprechen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Umstand, dass sich die Kleine Pleiße in einem Landschaftsschutzgebiet sowie europäischen Vogelschutzge-biet liegt. Hier sind weitere Informationen und die Vorlage der Genehmigungen für die Unterhaltung durch den Vorhabenträger notwendig.
Aus diesen Gründen können wir dem Antrag nur unter der Bedingung zustim-men, dass unseren genannten Anliegen entsprochen wird. Im Weiteren ist die Planung bzw. der Antrag zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Wieding
Landesgeschäftsführerin in Vertretung
