Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Da sich der Planungsprozess noch in einem frühen Stadium befindet und bis jetzt weder Umweltbericht noch Artenprüfungsergebnisse vorliegen, geben wir einige vorläufige Hinweise ab.
Die geplante externe Kompensationsmaßnahme (Umwandlung einer ehem. Fichtenmonokultur in standortgerechten Mischwald auf 3200 qm) wird begrüßt.
Hinweise zur Ausführung der Parkplatzbeleuchtung:
Wie die Unterlagen bereits richtig feststellen, sind künstliche Beleuchtungseinrichtungen für nachtaktive Insekten tödliche Fallen. Sie sind demnach unbedingt so verträglich wie möglich auszugestalten. Wie Außenbeleuchtung Artenschutzbelange berücksichtigen kann, ist hier kurz dargestellt:
- Gehäuse muss komplett geschlossen sein
- Lichtquelle darf keine UV-Strahlung emittieren
- FBT-Lampen sind bis zu 50% weniger schädlich als QE-Lampen
- SE/ST-Lampen sind bis zu 80% weniger schädlich (bezogen auf die Lockwirkung von QE-Lampen)
- best practice: LED-Lampen mit warmweißem Licht, nach oben abgeschirmt (kaltweißes Licht lockt Insekten zusätzlich an)
Berücksichtigen Sie diese Hinweise bitte so weit wie möglich, um der im starken Schwund befindlichen Insektenwelt nicht weiteren Schaden zuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
