Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Vorhaben und nimmt wie folgt Stellung.
Dem Vorhaben wird unter Vorbehalt zugestimmt.
Der geplante Neubau eines Wildkatzengeheges soll eine Fläche von ca. 300 m² umfassen und es ist geplant, zwei Katzen und ggf. auch Nachwuchs im Gehege unterzubringen.
Die Gestaltung des neuen Geheges sollte strukturierter und mehr an die Bedürfnisse der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris silvestris) angepasst werden. Dies beinhaltet u. a. mehr Kletter-, Spiel- und Versteckmöglichkeiten. Die Errichtung eines zusätzlichen Geheges, welches auch als längerfristige Ausweichmöglichkeit dienen kann, ist ratsam. Im Folgenden sollen unsere Empfehlungen und Hinweise näher beleuchtet werden:
- Gehegegröße
Das geplante Außengehege soll eine Größe von ca. 300 m² auf gewachsenem Boden betragen und ist somit nach den Mindestanforderungen des BMEL (Stand 7. Mai 2014) ausgelegt für fünf kleine Katzen wie die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris).
Perspektivisch sollen 1,1 Europäische Wildkatzen im neuen Gehege leben, welche auch züchten sollen. Für zwei Wildkatzen, die aneinander gewöhnt sind und die nicht züchten sollen, wird die Gehegegröße als ausreichend erachtet. Aber bei einer Wurfgröße von 2-4 Jungtieren (selten auch 6-8 Jungtiere), die ca. 6-8 Monate bei der Mutter bleiben, wird die geplante Gehegegröße als nicht ausreichend erachtet, um die Unterbringung einer kleinen Gruppe an Wildkatzen zu gewährleisten. Nach der Entwöhnung sollte es garantiert werden, die Jungtiere von den Alttieren getrennt und ggf. auch getrennt voneinander zu halten, bis diese an andere Tierparks vermittelt werden können.
Es sollte ebenso darauf geachtet werden, dass die Unterbringung von zwei Wildkatzen, die sich fremd sind, sich als schwierig gestalten kann. Besonders Katzen akzeptieren zu gewissen Zeiten den Kuder nicht in ihrer Nähe, z. B. während der Aufzucht der Jungtiere.
Daher ist es empfehlenswert genügend Abtrennmöglichkeiten bzw. zusätzliche Gehege einzurichten. Diese Maßnahmen sind ebenso sinnvoll, wenn die Katzen getrennt voneinander gehalten werden sollen, z. B. wenn eine Züchtung nicht vorgesehen ist oder die Katzen sich nicht verstehen. Das Absperrgehege mit einer Größe von 30 m² eignet sich aufgrund der geringen Größe hierfür nicht als längerfristige Möglichkeit.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass ein Sichtschutz zwischen den Gehegen aufgestellt wird, wenn diese Zaun an Zaun liegen, oder die Gehege werden in einer gewissen Entfernung zueinander errichtet.
Ein Innengehege ist nicht notwendig, da die Europäische Wildkatze in diesen Breiten beheimatet ist und mit den Wetterbedingungen somit sehr gut zurechtkommt.
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Umzäunung des Geheges
Das geplante Gehege soll von einem 2,50 m hohen Zaun begrenzt werden, der oben abgewinkelt und mit einem Abweiser ausgestattet ist. Jedoch ist es empfehlenswert den Zaun mit einer Höhe von 3-3,50 m zu errichten. Der Abweiser sollte mindestens 1 m breit sein. Es ist ratsam am oberen Ende des Zauns ebenso Elektrolitzen anzubringen um ein Überklettern des Zauns zu vermeiden. Eine Übernetzung des Geheges ist für die Wildkatzen jedoch vorteilhafter, da der Raum nach oben hin mehr strukturiert werden kann um ihn so für die Wildkatzen nutzbar zu machen (siehe 3.).
Leider fehlen Angaben zum Material des Zauns. Bei Wildkatzenschutzzäunen an Straßen wird ein engmaschiges Zaungeflecht (4x4 cm) empfohlen bestehend aus punktgeschweißten Zaungitter oder Maschendraht. Knotengitter sollten keine Verwendung finden, da sich dort die Wildkatzen erheblich verletzen können, genauso wie großmaschige Zaungeflechte, da sich dort die Wildkatzen beim Klettern verfangen können. Diese Angaben können aber ebenso bei einer Umzäunung eines Wildkatzengeheges Anwendung finden.
Eine Scheibe für den Besucherantritt ist in Ordnung. Im Hinblick auf die Tierbeschäftigung eignet sich jedoch ein Gitter mehr, da die Wildkatzen so die Möglichkeit haben die Besucher zu riechen, was durch eine Scheibe nicht gegeben wird.
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Gehegegestaltung
Das geplante Außengehege soll mit Naturboden, Sträucher, Bäume, Baumstümpfe, Steine und Sichtschutz ausgestattet werden. Es ist empfehlenswert dafür auf natürliche Vegetation zurückzugreifen.
Des Weiteren ist bei der Bepflanzung mit Bäumen darauf zu achten, dass die Katzen nicht über herausragende Äste entfliehen können. Bei einer Übernetzung des Geheges können jedoch größere Gestaltungsstrukturen, wie Baumstämme, Verwendung finden. Des Weiteren ist es auch möglich z. B. Äste in geeigneter Dicke in verschiedenen Höhen als Liegeflächen und Klettermöglichkeiten anzubringen.
Die Streifgebiete wildlebender Wildkatzen weisen zum Teil Überlappungen auf. Gemeinsam genutzte Areale werden getrennt voneinander aufgesucht. Bei der Gestaltung eines Geheges für zwei Wildkatzen sollte daher auf genügend Ausweich- und Versteckmöglichkeiten geachtet werden. Es ist ebenso ratsam mehrere Tränken, anstatt nur einer, einzurichten um ein Aufeinandertreffen zu vermeiden oder falls eine Abtrennung aufgestellt werden muss. Vorhandene Wurzelstümpfe, die z. B. als Liegeflächen genutzt werden können, stehen im Gehege zum größten Teil sehr exponiert und bieten den Wildkatzen keinen ruhigen Rückzugsort. Das geplante Gehege sollte dementsprechend noch mehr strukturiert werden, um den Bedürfnissen und Verhalten der Wildkatzen gerecht zu werden. Um den Besuchern regelmäßig die Wildkatzen zu zeigen, ist es möglich Schaufütterungen durchzuführen.
Die Mindestanforderungen des BMEL für kleine Katzen sieht eine Überdachung im Außengehege als Sonnen- und Regenschutz vor. Eine solche Einrichtung ist dem Bauplan nicht zu entnehmen und wird daher empfohlen noch in die Planung mit einzubringen. Eine solche Überdachung kann ebenso gleichzeitig als erhöhte Liegefläche für die Katzen dienen.
Mitunter kann es auch vorkommen, dass Jungtiere im Herbst zur Welt kommen. Damit diese gesund durch den Winter kommen ist es ratsam eine beheizte Schutzhütte aufzustellen. Ebenso kann es von Vorteil sein, die Schlafboxen transportabel zu gestalten um einen möglichst einfachen und störungsfreien Transport der Tiere zu gewährleisten.
Im Bauplan sind orange Balken eingezeichnet, bei dem es nicht zu entnehmen ist, um was es sich dabei handelt. Diese Angabe sollte noch ergänzt werden.
Weiterhin benötigt es eine andere Gehegegestaltung, wenn die Jungtiere ausgewildert werden sollen, z. B. sollte es dahingehend der Kätzin möglich sein den Welpen die Jagd beizubringen. Ob eine Auswilderung der Jungtiere erfolgen soll oder ob diese an andere Tierparks abgegeben werden sollen, wird aus dem Antrag nicht ersichtlich.
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Lebensraumbereicherung
Angaben zu der Lebensraumbereicherung für die Wildkatzen fehlen. Auf eine angemessene Lebensraumbereicherung ist jedoch zu achten, um den Wildkatzen genügend körperliche und geistige Auslastung zu gewährleisten. Neben verschiedenen Spielgegenständen, wie Bälle, Pendel oder Pappröhren, werden ebenso Gerüche, wie Gewürze, Kot von anderen Tieren oder Parfüms, als Lebensraumbereicherung empfohlen.
Gerne steht das Rettungsnetz Wildkatze des BUND Sachsen e. V. weiterhin zur Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass wir einen Kontakt zu einer Wildkatzen-Verhaltensexpertin vermitteln können, welche dem Tierpark und Wildgatter Chemnitz ebenso beratend zur Seite stehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
