Stellungnahme zum Antrag zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ammelgoßwitz bei Belgern-Schildau Landkreis Nordsachsen

08. Juni 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu o. g. Raumordnungsverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Das geplante Abbaugebiet Ammelgoßwitz befindet sich innerhalb von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen, die durch den Kiessandabbau beseitigt werden. Die Abbaufläche umfasst ca. 296 ha. Die maximale Länge der gesamten Abbaufläche beträgt etwa 2,5 km und die maximale Breite ca. 1,5 km, wobei die Längserstreckung NS gerichtet ist.

 

Der Regionalplan Westsachsen von 2008 bzw. dessen Gesamtfortschreibung weist keine Vorrangausweisung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe auf. Stattdessen sind für die geplante Abbaufläche und die unmittelbare Umgebung Restriktionen der Raumordnung aus anderen Fachbereichen (z. B. Naturschutz, Hochwasserschutz) gegeben.
Weiter steht das Vorhaben nicht im Einklang mit den Normierungen der Landesentwicklungsplanung und der Regionalplanung für die Region Leipzig-Westsachsen.

 

Folgende Aspekte sind aus unserer Sicht dabei besonders problematisch:

  • Es werden Böden mit besonderer Funktionalität beeinträchtigt (Karte 13 des Regionalplans 2008), nämlich „Böden mit besonderen Klimaschutzfunktion“
  • Hier ist ein „Vorranggebietsanspruch vorbeugender Hochwasserschutz (geplante Deichrückverlegungsflächen aus HWSK außerhalb HQ100-Ist)“ kartiert, wie es in der Karte 10 „Hochwasserschutz“ des Regionalplan 2008 verzeichnet ist. (Die Karte 12 „Hochwasserschutz“ der Gesamtfortschreibung ist in der aktuell veröffentlichten Version des Regionalplans nicht enthalten.)
  • In Anspruch zunehmende Flächen zeichnen sich durch „Sensitivität gegenüber Trockenlegungen“ (Umweltbericht Karte U-9, Gesamtfortschreibung) aus.
  • Weiter findet sich hier ein „Vorranggebiet Hochwasserschutz (Überschwemmungsbereich) – Polder“ (Umweltbericht Karte U-13, Gesamtfortschreibung).

 

Zudem sind zahlreiche Schutzgebiete mittelbar und unmittelbar vom Vorhaben betroffen:

  • Das geplante Abbaugebiet liegt voll umfänglich im Landschaftsschutzgebiet Elbaue Torgau und Vogelschutzgebiet Elbaue und Teichgebiete bei Torgau (EU-Meldenr.: 4342-452).
  • Des Weiteren grenzt das geplante Abbaugebiet an das FFH-Gebiet Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz und Hochwasserschutzgebiet (Nr. U-5370006 nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG) sowie an geschützte Biotope nach § 26 SächsNatSchG. Das Gebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung schließt diese Gebiete ein.

Die Schutzziele dieser Gebiete finden im Vorhaben nicht genug Berücksichtigung bzw. laufen diesen zuwider.

 

Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar an weitere Vorranggebiete Natur und Landschaft bzw. Verbindungsflächen des Biotopverbundes des Landesentwicklungsplans. Durch den Kiesabbau ist eine Störung dieser Wanderroute zu erwarten.
Das steht zudem im Widerspruch zu den politischen Zielen der aktuellen Landesregierung, den Biotopverbund weiter auszubauen und nicht etwa weiter zu stören.

 

In seiner derzeitig geplanten Form lehnen wir das Vorhaben darum ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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