Stellungnahme zum Ausbau der Meißner Straße zwischen Gradsteg und Albert-Eyckhout-Straße

26. April 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,   

 

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und nehmen Stellung wie folgt:

 

Variante 1 wurde von Ihnen bereits aus nachvollziehbaren Gründen verworfen und bedarf daher keiner weiteren Betrachtung.

 

Bei Variante 2 wurde auf den Unterstand an der Haltestelle Flemmingstr. Richtung Dresden verzichtet. Da dieser in der Var. 1 eingeplant war und daher ein solcher offensichtlich nicht grundsätzlich undenkbar ist, sollte der Unterstand auch in Var. 2 realisiert werden.

 

Schutzstreifen für Radfahrende, erfüllen ihren Zweck u.a. aufgrund des fehlenden Sicherheitstrennstreifens nicht ausreichend. Die Markierung auf der Fahrbahn verleitet Kraftfahrer, beim Überholen nicht den vorgeschriebenen und notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Häufig sind die Schutzstreifen auch durch haltende Fahrzeuge regelwidrig blockiert. In diesem Fall müssen Radfahrende in den Bereich des motorisierten Kraftverkehrs ausweichen. Außerdem sind die Schutzstreifen nicht so ausreichend dimensioniert, dass sich Radfahrende gegenseitig überholen könnten. Eine Nutzung in beiden Fahrtrichtungen ist grundsätzlich nicht möglich. Der meist abrupte Beginn und vor allen Dingen das abrupte Ende der Schutzstreifen führt zu einem erhöhten Risiko für die Radfahrenden, da ein gesichertes Einfädeln in den fließenden motorisierten Verkehr so oft nicht möglich ist (zum Beispiel an Kreuzungen, beim Beginn straßenparallelen Parkens). Insofern zeigt unsere Erfahrung, dass diese Schutzstreifen nicht die gewünschte Sicherheit gewähren. Wir lehnen Schutzstreifen deshalb ab.

 

Um den Radverkehr zu fördern, was angesichts der Ergebnisse der Befragungen durch den ADFC und zu Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele dringend geboten ist, fordern wir, den motorisierten Individualverkehr nicht weiter durch die Bereitstellung einer eigenen Fahrspur zu bevorzugen. Für Kraftfahrzeuge ist die Mitnutzung der Fahrspur der Tram völlig ausreichend. Da die Straßenbahnen zwischen den Haltestellen nach der Straßensanierung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist dies auch absolut zumutbar. Im Haltestellenbereich wird der Individualverkehr aus Sicherheitsgründen ohnehin gestoppt. Somit wird der motorisierte Individualverkehr nicht durch die Tram ausgebremst, selbst wenn er keine eigne Fahrspur erhält.

 

Der so gewonnene Straßenraum sollte für beidseitige Einrichtungsradwege von mind. 2 m Breite genutzt werden, um den Radfahrenden eine sichere Teilnahme am Verkehr auch auf der Hauptverbindungsstraße Radebeuls zu gewährleisten.

 

Im Bereich der Haltestellen sollten die Radwege hinter dem Haltestellenbereich geführt werden, damit es nicht zu Konflikten mit wartenden, ein- und aussteigenden Fahrgästen des ÖPNV kommt.

 

Baumfällungen sind auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken und ausreichend (mindestens 1:3, bei Altbäumen bis 1:10) auszugleichen.

 

Es ist grundsätzlich günstig, Haltestellen jeweils möglichst gegenüber zu positionieren. Bei der Haltestelle Flemmingstraße ist das nicht gegeben. Wäre es nicht sinnvoll, die Haltestelle (etwa als „Radebeul West, Wendeschleife) in den Bereich der Wendeschleife zu legen? In dem Fall müssten allerdings auch die nach Weinböhla weiterfahrenden Bahnen den Weg über die Wendeschleife nehmen und von dort eine Ausfahrt in Richtung Coswig ermöglicht werden. Damit wäre der Wartebereich auch von der stark befahrenen Meißner Straße in einen ruhigeren Bereich verlegt, was deutlich angenehmer ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Brigitte Heyduck

Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, B.U.N.D. e.V.

 

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