Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der beplanten Fläche fehlt es an hochwertigen Habitatstrukturen und Anschluss an geschützte Lebensräume. Die vorgesehene Bebauung soll 60% der Grundfläche unversiegelt lassen; Kies- und Schottergestaltung werden zugunsten natürlicher Begrünung ausgeschlossen.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Redaktioneller Hinweis: Auf Seite 16 der Begründung wird der Gesetzesverweis auf Wasserschutzgebiete falsch wiedergegeben. An beiden Stellen ist richtigerweise von § 46 SächsWG zu sprechen. (§ 48 befasst sich mit Abwasserbeseitigung.)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
