Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 4 BauGB wie folgt Stellung.
Das Vorhaben wird abgelehnt.
Begründung:
Durch die Umwidmung von privaten Grünflächen in öffentliche Bereiche wird der zusätzlichen und unkontrollierten Vermüllung von Uferstreifen Vorschub geleistet. Die bisherige Verantwortung zur Sauberhaltung der privaten Grünflächen obliegt dem jeweiligen Liegenschaftseigentümer, der ein Eigeninteresse daran hat, für eine geregelte Müllabfuhr und Reinhaltung seiner Grünflächen zu sorgen. Durch die weitere Öffnung für die Öffentlichkeit werden die Konsequenzen des ohnehin geringen Umweltbewusstseins von Freizeitgrillern und Badegästen auf weitere Uferabschnitte ausgedehnt. Im Vorentwurf findet sich kein Hinweis darauf, wer nach der Umwidmung für die Reinhaltung der Uferabschnitte verantwortlich sein soll und ob dies personell überhaupt möglich ist, denn die Stadtreinigung Leipzig bspw. stößt bereits bei der Pflege des Innenstadtbereiches an ihre Kapazitätsgrenzen.
Weiterhin wird der östliche Uferabschnitt der Halbinsel mit seinem dichten Schilfbesatz als wertvoller Lebensraum gefährdet. Der durch die Umwidmung erleichterte Zugang der Öffentlichkeit zur Südspitze und der Halbinsel lassen ein Übersetzen mit privaten Schwimmeinrichtungen, schwimmend oder zu Fuß befürchten, welche Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigen können.
Zum betroffenen Uferbereich existiert aktuell keine artenschutzfachliche Erhebung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Vegetationsdichte und der spezielle LRT, wenn auch kleinflächig, Lebensraum für besonders geschützte Arten darstellen kann. Um erst gar keine Gefährdung oder/und ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszulösen, lehnen wir die Umwidmung von den privaten in öffentliche Grünflächen ab.
Der Stadtratsbeschluss von 2009 darf nicht gegen die Entwicklung der letzten Jahre und aktuellen Situation vor Ort durchgesetzt werden, wenn die Konsequenzen durch die Öffnung für die Allgemeinheit nicht vollumfänglich betrachtet und gegeneinander abgewogen werden sowie mögliche Schutzmaßnahmen der Pflanzen- und Tiergesellschaften getroffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
