Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der bestehende Gebäudekomplex soll lediglich rechtlich abgesichert werden. Eine bauliche Veränderung findet allein durch die Asphaltierung der geschotterten Zufahrten statt. Die dabei entstehende Neuversiegelung wird über die Ausgleichsmaßnahme A1 (1:1 Entsiegelung) ausgeglichen. Naturschutzgebiete oder Arten nach Anh. IV FFH-RL sind nicht betroffen.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Folgenden Hinweis bitten wir zur Kenntnis zu nehmen:
Vor der Entsiegelung sollte die vorhandene Sukzessionsflur unbedingt auf geschützte Moosarten untersucht werden. Es ist speziell zu prüfen, ob gesteinsbewachsende Arten wie Entodon concinnus (Schöner Zwischenzahn) vorkommen. Suche und ggf. Schutzmaßnahmen sind durch einen Bryologen/Botaniker auszuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
