Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. und die Regionalgruppe Leipzig bedan-ken sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nehmen hierzu wie folgt Stel-lung:
Gegen das Vorhaben bestehen unsererseits keine Einwendungen.
Geplant ist die Errichtung einer Beobachtungsplattform in den Baumkronen alter Stieleichen. Mit dem Vorhaben soll die Umweltbildungsarbeit der Auwaldstation Leipzig unterstützt werden. Das Vorhaben ist aus unserer Sicht mit § 5 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 der LSG-Verordnung vereinbar, insbesondere wird hierdurch nicht das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Gegen eine Befreiung von den Verboten der LSG-VO bestehen unsererseits keine Bedenken. Zur Vermeidung von Störungen bei der Errichtung der Plattform sollte bei Vorhandensein von Fortpflanzungsstätten von geschützten Vogelarten die Errichtung außerhalb der Fortpflanzungszeit vorgenommen werden. Da die Plattform aufgrund ihrer Höhe weder den Hochwasserschutz noch die ökologische Funktion des Gewässers (Hundewasser) beeinträchtigt, ist vorliegend auch nicht § 24 SächsWG (Gewässerrandstreifen) einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
