Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwendungen.
Die Durchführung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ist durch die UNB sicherzustellen. Es wird bezüglich der vorhandenen Sträucher auf das gesetzliche Verbot gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
