Stellungnahme zum Bauantrag „Neubau eines Funktionsgebäudes“

10. Juli 2018 | Stellungnahmen

Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwendungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwendungen.

Die Durchführung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ist durch die UNB sicherzustellen. Es wird bezüglich der vorhandenen Sträucher auf das gesetzliche Verbot gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

Stellungnahme als PDF

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb