Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung nach § 63 BNatSchG i. V. m. § 33 SächsNatSchG zu o. g. Vorhaben.
Im Zuge der Entschlammung wurde die Dammkrone des Streckteichs 2 befestigt, welche nun langfristig Stand- und Aufstausicherheit gewährleisten soll. Der Erhalt der Dammbefahrbarkeit zwischen den beiden Streckteichen kommt dem Schutz des bisher illegal als Zuwegung genutzten Obstwiesenareals zugute.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
