Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der geplante Bauabschnitt ist einer der letzten beiden noch nicht fertiggestellten Abschnitte der B 178n und soll die Verbindung zu den Grenzen von Polen und Tschechien herstellen. Bis jetzt wird der Verkehr über Zittau und die betroffenen Durchgangsortschaften geleitet. Die Gemeindestraßen sind jedoch nicht geeignet die Umleitung aufrechtzuerhalten. Besonders das Unfallrisiko steigt durch den SV-Anteil, Anwohner und Ortsstrukturen werden belastet. Der geplante Abschnitt ist 6.030 m lang und beinhaltet 6 Brückenbauwerke, wovon 3 ökologische Funktionen als Tierpassagen und Fledermauskorridore erfüllen. Für den dauerhaften Waldverlust von rund 4.000 m2 findet eine Wiederaufforstung bei Kottmarsdorf auf knapp 69.000 m2 statt.
Es erfolgt keine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten nach der 39. BImSchV; die Grenzwerte für Lärm nach § 2 Abs. 1, 16. BImSchV werden voraussichtlich unterschritten. Grundwasserkörper oder TWSG sind durch die Baumaßnahme nicht gefährdet. Gemäß WRRL besteht kein Widerspruch zum geplanten Maßnahmenprogramm für Gewässer des Landes.
Dem Vorhaben wird unter Beachtung folgender Hinweise zugestimmt.
Laut der unteren Wasserbehörde ist eine Mehrbelastung der Vorfluter aufgrund der vollen Auslastung zu vermeiden. In Verbindung mit dem vorgelegten Tausalzgutachten und den gemessenen Chloridbelastungen der vergangenen Jahre regen wir eine jährliche Prüfung der Grenzwerte an, um § 57 WHG (Anforderungen für Direkteinleitung) Rechnung zu tragen. Gemäß Entwässerungsplanung werden das Straßenabwasser sowie im Winterhalbjahr Tausalzlösungen in 4 Einleitstellen geführt, welche in 2 Oberflächenwasser münden. Diese sind eigenständige Wasserkörper nach WRRL; für sie gilt das Verschlechterungsverbot gem. § 27 WHG. Da die Gesamtchloridbelastung 200 mg Cl/l nicht überschreiten darf, in den Jahren 2008 – 2014 jedoch zwischenzeitlich 773 mg Cl/l nachgewiesen wurden, stellt eine Kontrolle pro Jahr ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Gewässerqualität dar.
Laut Artenschutzbeitrag soll der Straßensaum an der B 178alt vor der Eiablage des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings gemäht werden, um das Gebiet für die Art unattraktiv zu machen. Nach der Beendigung der Bauarbeiten findet wieder eine freie Entwicklung statt; weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Da die genannte Schmetterlingsart zu den gefährdeten Arten zählt, schlagen wir zumindest eine Begehung der Saumstrukturen nach einem Jahr vor, um den Wiederaufwuchs auf der Habitatfläche zu kontrollieren und eine langfristige Schädigung auszuschließen.
Die vorgestellten Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen werden in ihrer Umfänglichkeit, Zielgenauigkeit und detaillierten Ausarbeitung als positiv bewertet. Die UBB wird vollumfänglich in die Bautätigkeiten einbezogen. FFH-Gebiete sind zwar nicht direkt betroffen, jedoch möglicherweise durch äußere Kohärenz durch das Vorhaben beeinträchtigt – für die Wildwechsel- und Leitstrukturenfunktion sind u. a. 3 Grünbrücken geplant, welche die räumlich-funktionalen Austauschbeziehungen aufrechterhalten sollen. Wir schlagen eine Erweiterung nach dem Vorbild von 2 Wildkatzentunneln im Ostharz vor: Das zusätzliche Installieren von Fotofallen auf den Grünbrücken würde die Kontrolle der Maßnahmenwirksamkeit vereinfachen und gleichzeitig wertvolle Informationen über Vorkommen und Wanderverhalten der örtlichen Populationen liefern!
Im Zuge der Erdarbeiten kommt es zu einem Massenüberschuss von 180.000 m3, für welchen noch kein Verbringungskonzept vorliegt. Wir bitten um Information, sobald dieses vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
