Die beabsichtigte Änderung des des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 02/58 lehnen wir komplett ab.
Die Beseitigung von Planungselementen des Lärmschutzes Hochwasserschutzes und des ökologischen Ausgleichs im Planbereich zugunsten der Schaffung einer vollständigen Verwertbarkeit der Fläche des B-Plans als Bauland ist nicht akzeptabel.
Die Planänderung besteht ausschließlich aus der Beseitigung öklogischer Auflagen zum Zwecke eines besseren wirtschaftlichen Ertrags. Fachliche Gründe für die Änderung konnte der anwesende Planer des Vorhabenträgers auf Nachfrage vor dem Planungs-Bau und Umweltausschuß nicht bebennen.
Eine Planänderung wie vorgeschlagen würde den ökologischen Ausgleich erheblich negativ beeinflussen, indem Maßnahmen auf der Fläche (Lärmschutzwall, Teichbiotop) ersatzlos entfallen. Es sind jedoch keine alternativen Maßnahmen für einen ökologischen Ausgleich geplant. Dies ist nicht akzeptabel.
Das im Bebauungsplan derzeit festgelegte Regenrückhaltebecken ist auch deshalb zwingend zu belassen, da es als Laichgewässer für die im Gebiet besonders häufig vorkommenden Lurche, namentlich zahlreich Erdkröte und Bergmolch, benötigt wird. Geologisch bedingt herrschen im Gebiet gering sickerfähige Böden vor, die kleine Pfützen und Tümpel befördern und sehr hohe Lurchpopulationen erhelten haben. Durch voranschreitende Bebauung fallen aber in ganz Altchemnitz die entsprechenden Lebensräume und Laichgewässer zunehmend weg.
Wir können uns nicht vorstellen, daß die Untere Naturschutzbehörde dem Entfallen des Laichgewässers zugestimmt hat. Die Einlassung des Planverfassers der Teich müsse ja dann eingezäunt werden und dies sei ästhetisch nicht akzeptabel und dies sei der Grund für die Beseitigung des Regenrückhaltebeckens halten wir für absurd.
Die Regenrückhaltung ist ohne eigenes Rückhaltebecken unzureichend. Die Sickerfähigkeit ist gerade in diesem Teil von Chemnitz besonders niedrig. Zisternen an den Gebäuden sin als Rückhaltung für Starkniederschläge ungeeignet da diese bundesweit nahezu überall von den Eigentümern als Gießwasserspeicher genutzt werden, und dies behördlich gar nicht zun verhindern ist.
Im gesamten Verfahren hat es nach unserem Kenntnisstand keine fachgerechte Erfassung der vorkommenden Tier und Pflanzenarten gegeben. Diese ist nachzuholen oder falls nur noch nicht vorliegend, zur Bestellungnahmung vorzulegen.
Im Bereich des Lärmschutzwall hat sich eine Biotopstruktur mit seltenen Arten entwickelt. Es wird nicht ersichtlich wieso die Stadt Chemnitz als Trägerin der Planungshohheit hier einer Änderung zustimmen sollte. Der Artenschutz ist hier durch den Stadtrat in der jetzt gültigen Fassung als das höhere Gut abgewogen worden und wir befürworten den Verbleib des Lärmschutzwalls in seiner jetzigen Form.
Mit freundlichem Gruß
Reiner Amme
BUND Regionalgruppe Chemnitz
im Auftrag der BUND Landesgeschäftsstelle
