Stellungnahme zum Bebauungsplan „Am Mittelweg“ Panschwitz-Kuckau

10. März 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

 

Dem Vorhaben kann nur unter Vorbehalten zugestimmt werden:

  • Grundsätzlich gilt das Gebot, mit dem begrenzt verfügbaren Gut Boden sparsam umzugehen. Dem wird das Vorhaben zumindest in der vorgesehenen Größenordnung nicht gerecht.
  • Die überall neu ausgewiesenen Flächen folgen nicht der eigentlich gegenläufigen demografischen Entwicklung, sondern der gestiegenen Nachfrage nach Wohneigentum aufgrund kurzfristiger monetärer Bedingungen wie den niedrigen Zinsen, Baukindergeld, relativ hoher Einkommen sowie steigenden Mieten auf der anderen Seite. Dies entspricht nicht dem Gebot einer nachhaltigen Entwicklung. Der gegenwärtig zu verzeichnende Wettbewerb zwischen den Kommunen um die schnellste und großzügigste Ausweisung von Eigenheimbaustandorten und das damit verbundene Aufweichen stadtplanerischer Grundsätze ist höchst unsinnig.
  • Zusätzlich zu den oben aufgeführten Vorbehalten ist es angesichts der brandaktuellen, gesellschaftlich dringenden Frage, wie unsere Gesellschaft dem Klimawandel begegnet, geboten, neues Bauland nur noch für eine energieeffiziente Bauweise (Niedrigenergiehäuser) bereit zu stellen. Hinsichtlich einer energetischen Betrachtung sind Mehrfamilienhäuser deutlich effizienter. Außerdem ist es geboten, bei jedem Neubau die Dachflächen so auszurichten, dass ein Aufbau einer Fotovoltaikanlage möglich ist. Mit der Freigabe der Dachformen wird dies ausgeschlossen. Man sollte sich vergewissern, dass Häuser für Generationen gebaut werden.
  • Um die gesetzlichen Forderungen nach einem ökologischen Ausgleich für die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen erfüllen zu können, ist es geboten, die Vorrangflächen für Begrünung gesondert auszuweisen und im Eigentum des Vorhabenträgers zu belassen. Für die Umsetzung der Durchgrünung des Wohngebietes selbst und Bepflanzung mit Großbäumen auf den Grundstücken selbst können die Grundstücke auch mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden.
  • Die geforderte Anzahl an Großbäumen als zusätzlichen Ausgleich ist zu begrüßen unter der Voraussetzung, dass die Festsetzung tatsächlich auch umgesetzt wird. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht eines Ausgleichs für die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen sollte auch kommuniziert werden, dass Grün in einem Grundstück Lebensqualität bedeutet und im Blick auf die zunehmende Zahl heißer Tage in Zukunft jeder Quadratmeter Schatten wertvoll sein wird, „Ein Baum, von dem man Schatten hat, vor dem soll man sich verneigen“. (Martin Luther)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE

 

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