Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
- Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 06.03.2020 und erklären, dass es seitens des BUND keine Einwände gegen das Vorhaben gibt. Diese Erklärung setzt voraus, dass alle im Plan beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Flora und Fauna während der Bauphase und dem Betrieb auch tatsächlich umgesetzt und eingehalten werden.
- An den in von uns dargebrachten Vorschlägen zur Verbesserung der Begrünung und des Abflusses von Oberflächenwasser halten wir weiter fest.
- Es muss der Gemeinde zugutegehalten werden, dass man mit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung das Bemühen unternommen hat, den Bestand an Schutzgütern zu erfassen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Dies ist bei vergleichbaren Vorhaben durchaus nicht die Regel.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE