hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
- In Anbetracht dessen, dass das Gelände zum überwiegenden Teil bereits gewerblich genutzt wurde, gibt es aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben.
- Hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung gibt es allerdings Bedenken, da im Blick auf die dringliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehr eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene geboten ist und die Nutzung als Parkplatz für den immer noch stetig zunehmenden LKW-Verkehr bestenfalls eine temporäre Lösung sein kann.
- Es bleibt die Frage, warum man die inzwischen gefällten Großbäume nicht in das Nutzungskonzept der Anlage einbezogen hat.
- Die vorgeschlagene Breite der Hecke von 3 m ist für die anzupflanzenden Gehölze sowohl für die Sträucher als auch die Großbäume unzureichend, Bei den Sträuchern wäre bestenfalls eine einreihige Bepflanzung – und damit mit sehr eingeschränktem naturschutzfachlichem Wert - möglich, der normale Kronendurchmesser beträgt bei allen zu pflanzenden Bäumen weit mehr als 3m. Ein Konflikt sowohl mit der landwirtschaftlichen Nutzung außerhalb des Parkplatzes und auch innerhalb des Parkplatzes wäre vorprogrammiert und der Bestand der Ausgleichsmaßnahmen bei größer werdenden Gehölzen gefährdet. Die Breite der vorzunehmenden Hecke sollte auf 5 m festgesetzt werden, Gegenüber der angesetzten Fläche würde sich die insgesamt nutzbare Fläche gerade einmal um 800 m2 reduzieren (0,08 ha bei insgesamt ca. 5 ha)
- Es wird vorgeschlagen, zumindest Teilflächen mit durchlässigem Material, z.B. Asphaltaufbruch bzw. Schotter, zu belegen und somit die anfallenden Wassermengen zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE
