Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 13 b BauGB "Ralbitz-Seidau"

11. Juni 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

 

  • Wir können der Ausweisung des neuen Baugrundstückes nicht zustimmen, da eine Erweiterung der Baugrenzen in die offene Landschaft erfolgt. Es ist zu bezweifeln, dass das Vorhaben unter dem Begriff „Arrondierung“ eingeordnet werden kann. Kritisch ist auch zu sehen, dass man mit dem neu ausgewiesenen Baugrundstück näher an das Gewässer und das Wäldchen im Norden rückt, das auch ohne besonderen Schutzstatus zweifelsfrei ökologisch wertvoll ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE

 

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