Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 13b BauGB „Friedersdorf- Altfriedersdorfer Straße“ der Gemeinde Lohsa

08. Juni 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

 

  • Grundsätzlich halten wir es für geboten, die Überbauung landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden. Angesichts des Rückganges der Bevölkerung ist die Notwendigkeit zur Ausweisung immer neuer Wohngebiete nicht zu erkennen. Sowohl im Blick auf den Schutz der Natur als auch die Erhaltung des Ortsbildes ist die Nutzung bereits überbauter Flächen und die Förderung der Altbausanierung vorzuziehen.
  • Die schon vorhandene Entwertung von landwirtschaftlichen Flächen durch intensive Nutzung kann nicht als Argument für die Umnutzung als Bauland benutzt werden.
  • Das Vorhaben sehen wir insbesondere angesichts der unmittelbaren Nähe zum FFH-Gebiet kritisch.
  • Inwieweit die Belange des Naturschutzes im Biosphärenreservat durch die Bebauung beeinträchtigt werden, hängt einerseits von der tatsächlichen Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen und der konkreten Nutzung der Grundstücke durch die Bewohner ab, die leider durch keinerlei ordnungsrechtliche Festsetzungen bestimmt werden kann. Tatsächlich kann auch in Wohngebieten eine Vielfalt an Lebensräumen entstehen. In der Praxis ist leider sehr oft eine eher lebensfeindliche Gestaltung zu beobachten. Insofern ist schon das Augenmerk, das die Gemeinde auf die gebotene grünordnerische Einbindung des Baugebietes in die Umgebung lenkt, von maßgeblicher Bedeutung.

                                                   

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE

 

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