Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND LV Sachsen e.V., Regionalgruppe Chemnitz bedankt sich für die Beteiligung an diesem Vorhaben.
1. Wie bereits mehrfach von uns angemahnt, werden zwei der wichtigsten Radverkehrsverbindungen der Stadt im Bebauungsplan direkt überbaut. Ein Ersatz ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Die ausgewiesene allgemeine Verkehrsfläche geht nicht über die Bedarfe von Fußgängerverkehr und ÖPNV (hier eine Haltestelle entlang der Bahnhofstraße) hinaus. Auf unsere Nachfrage im Planungs- Bau und Umweltausschuss hin bestätigte der Amtsleiter Tiefbauamt das Fehlen einer Verkehrsplanung für das B-Plangebiet, da für diese Planung keine Haushaltmittel vorgesehen seien.
- Dies betrifft den Zentrumsring für Radverkehr, die wichtigste Radverkehrsanlage der Stadt, mit einer erwünschten Breite von 4m als Zweirichtungsradweg vom Stefan- Heym-Platz bis zur Moritzstraße.
- Weiterhin ist der Zweirichtungsradweg Uferstraße/ Adelsbergstraße mit minimal 2,50m besser 3m bis 3.50m betroffen.
Beide Trassen sind Bestandteil der offiziellen Radverkehrskonzeption der Stadt. Diese wurde vom Stadtrat beschlossen. Im Wettbewerb zur Überplanung der Innenstadt wurde eindeutig ein Eingriff in die bestehenden Straßenräume für Ersatzflächen ausgeschlossen. Mit der bestehenden Planung ist eine Einhaltung der Stadtratsbeschlüsse nicht möglich. Ein eigenmächtiges ignorieren von Stadtratsbeschlüssen ist dem Stadtplanungsamt nicht gestattet.
Eine eindeutige planerische Darstellung der Verkehrslösung ist zu einem korrekten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu führen und in Folge erneut öffentlich auszulegen. Dabei sind die bisherigen Beschlüsse des Stadtrats einzuhalten, oder aber den Gremien eine Änderung derselben zum Beschluss vorzulegen.
2. Trotz wiederholt aufgemachten Forderungen zu einer vollständigen Fassadenbegrünung am Parkhaus wird dies nur marginal umgesetzt. Die Fassaden dieses Gebäudeteils sind vollständig zu begrünen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Amme
Regionalgruppe Chemnitz
