Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15, - Vorentwurf -

13. November 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unser Naturschutzverband bedankt sich für die Einräumung des Mitspracherechts bei diesem Vorhaben und die Möglichkeit die Stellungnahme nachzureichen. Die BUND Regionalgruppe Dresden ist vom BUND Landesverband Sachsen bevollmächtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

 

Die BUND Regionalgruppe Dresden stimmt den Planungen zum derzeitigen Stand nicht zu und bittet um Überarbeitung der Planungen unter Aufnahme der genannten Einwände.

 

Die Anmerkungen orientieren sich an der Gliederung der textlichen Festsetzungen des Vorentwurfs des Bebauungsplanes, gehen aber zuerst auf die Festsetzungen zur Grünordnung ein.

 

Anmerkungen zu 4.1.1 Extensive Wiesennutzung

Wir begrüßen die Anlage extensiv genutzter Wiesen, insbesondere zur Förderung konkurrenzschwacher Pflanzenarten und der Insektenartenvielfalt. Es ist darauf zu achten, dass die Flächen auch wirklich als Wiese – sprich gemäht – und nicht doch als Extensivweide genutzt werden.

Wichtig ist ein insektenfreundliches Mahdregime: Es sollte nicht großflächig gemäht werden; wünschenswert ist vielmehr die Entwicklung eines Mosaiks aus kleineren Teilflächen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemäht werden. Auf diese Weise bleiben stets genügend Pflanzen als Nahrungsquelle und Lebensraum für Wildbienen und Schmetterlinge vorhanden. Auch wird so verhindert, dass alle Entwicklungsstadien von Insekten auf einmal beseitigt werden; die gemähten Teilflächen können anschließend aus den nicht gemähten Bereichen heraus wiederbesiedelt und die Insektenpopulation erhalten werden. Außerdem wird es genügend Exemplaren konkurrenzschwacher Pflanzenarten ermöglicht, zur Fruchtreife zu gelangen und sich selbst auszubreiten.

Bei der Mahd sollte auf die Verwendung von Maschinen mit Rotationswerkzeugen verzichtet und stattdessen solche mit Schneidwerkzeugen eingesetzt werden, z. B. Balkenmäher. Dies schont Insekten und deren Entwicklungsstadien sowohl ober- als auch unterhalb der Schnittebene und trägt zur Erhaltung einer artenreichen Insektenpopulation auf den Wiesenflächen bei.

Für die dauerhafte Erhaltung der extensiven Wiesen ist es außerdem erforderlich, die Häufigkeit der Mahd auf maximal zwei Durchgänge je Teilfläche zu begrenzen und das Mahdgut nach wenigen Tagen abzutransportieren, um eine übermäßige Nährstoff-anreicherung des Bodens zu vermeiden. Ein Belassen des Mahdguts fördert konkurrenz-starke Gräser, welche auf Dauer viele krautige Pflanzenarten verdrängen.

 

Anmerkungen zu 4.1.2 Sandbetonte, trockene, magere Brachflächen

Wir begrüßen die Erhaltung der festgesetzten Brachflächen und deren Oberbodenverhältnisse. Die Zweckbestimmung „Sukzessionsfläche“ lässt jedoch befürchten, dass diese Flächen in Zukunft mehr oder minder sich selbst überlassen werden sollen. Dies ist aus unserer Sicht zu beanstanden. Zum einen sind trockene und magere Brachflächen häufig sehr artenreich, insbesondere bezüglich krautiger Pflanzen. Zum anderen sind die Flächen im aktuellen Landschaftsplan der Stadt Dresden als Gebiet für den Erhalt und die Aufwertung von Lebensräumen für bodenbrütende Vogelarten ausgewiesen. Die Flächen der Sukzession, und damit des Gehölzaufwuchses, zu überlassen, würde diesen Lebensraum für Bodenbrüter unattraktiv machen. Wir fordern daher, auch diese Flächen in ein zukünftiges Pflegekonzept (Mahd) einzubeziehen.

 

Anmerkungen zu 4.1.3 Ilschengraben und Uferränder

Bei der Mahd der Uferränder des Ilschengrabens wäre eine Beachtung der oben genannten Mahdhinweise wünschenswert. Außerdem sollte ein besonderes Augenmerk auf invasive Neophyten, insbesondere das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) gelegt werden, welches sich in den letzten Jahren an vielen Gewässern massenhaft ausbreitet und einheimische Pflanzenarten verdrängt. Sollten Exemplare der Art am Ilschengraben entdeckt werden, sind diese vor Fruchtreife zu entfernen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Dies gilt auch für den Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japnocia), der ebenfalls an Bachufern gut gedeiht.

 

Anmerkungen zu 4.2.2 Unbebaute Grundstücksflächen

Die Festlegung, dass nicht überbaute Grundstücksfläche mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ist, begrüßen wir. Wünschenswert wäre eine weitergehende Festsetzung, dass nur einheimische und standortgerechte Gehölze gepflanzt werden dürfen. Auch erachten wir die Bestimmung „je 400 m² unbebauter Grundstücksfläche ist ein Baum zu pflanzen“ als zu lax und fordern, dass je 100 m² unbebauter Grundstücksfläche ein Baum oder Strauch zu pflanzen ist.

 

Anmerkungen zu 4.2.3 Dachbegrünung

Wir begrüßen die Festlegung von Dachbegrünungen u. a. als ein Mittel zur Verringerung der Heiz- und Kühlkosten der Gebäude sowie als Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung und Verringerung negativer stadtklimatischer Effekte durch die Bebauung. Wir fordern allerdings bereits eine Dachbegrünung ab einer Größe von 100 m² Dachfläche.

 

Anmerkungen zu 4.2.4 Straßenraumgestaltung

Wir begrüßen die Anlage von Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrsflächen. In Anbetracht zunehmender Trockenheitsperioden, insbesondere in den Sommermonaten, erwarten wir die Verwendung einheimischer trocken- und hitzeresistenter Arten.

 

Anmerkungen zu 3.1 Zulässigkeit von Stellplätzen

Wir kritisieren die großflächige Ausweisung von Stellplätzen entlang der Flurstücke 1130/6, 1125, 1121 und 1114 in unmittelbarer Nähe und Nachbarschaft zu den im Landschaftsplan festgelegten Lebensräumen für Bodenbrüter. Aus unserer Sicht sind erhebliche Störungen der Vögel durch das Parkgeschehen (insbesondere die direkte Anwesenheit von Menschen beim Aus- bzw. Einsteigen in ihre Fahrzeuge) nicht auszuschließen. Wir fordern daher die Stellplätze zu streichen und festzulegen, dass ausreichend Stellplätze für Mitarbeiter, Lieferanten usw. auf den jeweiligen Grundstücken innerhalb der festgesetzten Baugrenzen anzulegen sind. Der gewonnene Platz sollte der festgesetzten Grünordnungsmaßnahme „4.1.2 Sandbetonte, trockene, magere Brachflächen“ zugeschlagen werden. Auf jeden Fall aber sollte im Rahmen der Umweltprüfung die Nutzung der Brachflächen durch Bodenbrüter eingehend untersucht und mögliche Konflikte, die aus der Anlage der Stellplätze resultieren könnten, im Umweltbericht dargestellt werden.

Wünschenswert wäre eine Festsetzung, dass Stellplätze allgemein im Gebiet mit Rasengitterplatten oder ähnlichen versickerungsfreundlichen Materialien zu befestigen sind.

 

Wir bitten darum, weitere, hier nicht genannte, relevante natur- und umweltschutzfachliche

oder -rechtliche Belange im weiteren Planungsverlauf selbstverständlich miteinzubeziehen.

Auch würden wir uns freuen, über den weiteren Verlauf der Planungen sowie über Aufnahme oder Ablehnung unserer Einwendungen informiert zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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