Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für Beteiligung nach § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG i.V.m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Das geplante Projekt dient der Nachverdichtung im Innenstadtbereich und unterstützt die Ziele des Luftreinhalteplans der Stadt. Durch die Schwerpunktsetzung auf autoreduziertes Wohnen und den Ausbau alternativer Fortbewegungsarten wird ein wichtiger Schritt hin zu einem verbesserten Lokalklima versucht. Unserer Ansicht nach lässt der Plan jedoch noch Spielraum nach oben, auf den wir im Folgenden eingehen.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird in der derzeitigen Fassung abgelehnt. Eine Zustimmung kann nur unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass die folgend aufgeführten Hinweise zum Natur- und Artenschutz in die Planung aufgenommen werden und diesen entsprochen wird. Die vorgestellten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen betrachten wir als absolut notwendig.
Begründung:
- Ausführung und Unterhaltung von Ausgleichsmaßnahmen
Die zu überbauenden Bäume aus der Ausgleichsmaßnahme des City-Tunnels wurden bereits wenig gepflegt und sind teilweise abgegangen. Sollen diese nun neu an der Parthebrücke gesetzt werden, muss diese Ausgleichsmaßnahme auch zwingend unterhalten werden (vgl. §15 Abs. 4 BNatSchG). Das Gleiche gilt für die nun neu geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Bei unzureichender Pflege werden diese ad absurdum geführt und erfüllen die benötigten Ökosystemdienstleistungen nicht mehr, welche sie durch den Verlust andernorts ersetzen sollen. Da mit dem Bauvorhaben eine bestehende Ausgleichsfläche in Beschlag genommen wird, erachten wir nun ein höheres Kompensationsverhältnis für angemessen (ein Ausgleich muss solange andauern, wie der ursprüngliche Eingriff andauert). Die Anpflanzung ausschließlich heimischer Baumarten wird begrüßt.
- Beeinträchtigungen der Fauna
Vom Vorhaben betroffen sind vor allem gebäudebrütende Arten der Avifauna, von denen alle den Status „besonders geschützt“ erfüllen. Ausweichlebensraum in der Umgebung steht nicht oder nur sehr begrenzt zur Verfügung. Daher betrachten wir alternative Brutangebote in Form von artgerechten Nistkästen als zwingend erforderlich. Für den Gelbspötter, welcher von hervorgehobener artschutzrechtlicher Bedeutung ist, ist bei der Busch- und Heckenpflanzung (Kompensationsmaßnahme) darauf zu achten, dass diese sich auch entsprechend als Lebensraum entwickelt (notwendige Pflege). Um den Fortpflanzungserfolg nicht zu gefährden, sind die neuen Ruhestätten, entweder als künstlich angebrachte Nisthilfen oder als Ersatzpflanzungen, zu Beginn der Brutsaison zur Verfügung zu stellen.
Nach Fertigstellung des Vorhabens wird nur noch ein kleiner Teil der Fläche (ca. 0,7 ha) als geeigneter Lebensraum für die betroffenen Brutvögel verbleiben. Der überwiegende Teil der Grünflächen ist gärtnerisch strukturiert geplant. Daher regen wir an, auch den Parthepark als naturnahen Park zu planen.
Die betroffenen Heuschrecken sowie der Dünensandlaufkäfer sind durch ihr Überwinterungsverhalten im Boden kaum wirksam umzusiedeln. Es ist für den Zeitpunkt der Beendigung ihrer Winterruhe ein Lebensraumersatz zur Verfügung zu stellen. Dafür bietet sich nach den Angaben im Bebauungsplan eine Struktur am südexponierten Bereich an. Der Verweis auf die Leipziger Randbezirke bleibt ohne Belang, da diese für die Population vor Ort nicht erreichbar sind.
Weiterhin ist anzumerken, dass die vorgenommene Artenkartierung nicht vollständig ist. Die vorgelegten Unterlagen enthalten keine Angaben zu Säugetieren, ausgenommen Fledermäuse. Eine Bestandsaufnahme und ggf. Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die vorgefundenen Arten ist zwingend nachzuholen.
- Konzept eines autoarmen Wohnquartiers
Grundsätzlich wird das Konzept eines autoarmen Wohnquartiers begrüßt. Diesem wird durch den Bebauungsplan unseres Erachtens aber nicht hinreichend entsprochen, wenn fast ein Drittel der Fläche als Verkehrsfläche ausgewiesen wird, obwohl das Vorhaben bereits in einem verkehrlich zentral gelegenen Gebiet liegt. Um dem steigenden Verkehrsaufkommen und den Schadstoffbelastungen auch unter Berücksichtigung der Summationswirkungen mit dem Vorhaben Freilandebahnhof hinreichend entgegenzuwirken, sollte die Begrenzung der Kfz-Stellplätze, insbesondere für die Wohnungsnutzung und Schulnutzung, deutlich erhöht werden. Außerhalb des vorliegenden Vorhabens sind bereits frühzeitig vor Fertigstellung des Vorhabens gesamtstädtische Maßnahmen zur Verkehrsminderung zu treffen.
- Schaffung bezahlbaren Wohnraums
„Übergeordnetes Ziel der Stadt ist es, ausreichenden, nachfragegerechten und bezahlbaren Wohnraum in innerstädtischer Lage zu schaffen“ (S. 5 der Begründung zum Bebauungsplan). Diesem Ziel wird mit dem zur Herstellung von miet- und belegungsgebundenen Wohnraum festgelegten Prozentsatz (s. S. 9 der Begründung zum Bebauungsplan) nicht hinreichend Rechnung getragen. Zur Förderung des Ziels ist im Bebauungsplan ein deutlich höherer Prozentsatz festzulegen.
- Verhandlungen für die vom Vorhaben betroffenen Obdachlosen
Von dem Vorhaben betroffen sind etwa 40-60 auf dem Gelände lebende Obdachlose, denen nun die Räumung noch vor Wintereinbruch droht. Wir schließen uns diesbezüglich dem von Linke und Grünen gestellten Antrag (Nr. VI-A-06452) an. Die Stadt sollte schnellstmöglich Verantwortung übernehmen und die Verhandlungen zur Eigentümerin aufnehmen.
Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
