BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 40 „Sondergebiet Delitzsch Nord, Sachsenstraße“ – 1. Änderung

02. Juli 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Fischer,

die BUND Ortgruppe Delitzscher Land bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung.:

Den oben stehenden Bebauungsplan lehnen wir ab. Wir sehen Mängel in Ihrer dazugehörigen Begründung.

 

Ausgleichsmaßnahmen/ Gehölze/ Pflanzen:

Vom dem Hinweis auf Seite 23 des Umweltberichtes zur Delitzscher Baumschutzsatzung nehmen wir deutlich Abstand.

Die im Plangebiet jetzt vorhandenen privaten Gehölze sind soweit möglich dauerhaft zu erhalten, bzw. bei Verlust artengleich zu ersetzen. Der Baumbestand ist langfristig zu gewähren.

    1. Pflanzliste auf Seite 28 Ihrer Begründung:

Säulenförmige Bäume sind für heimische Tiere sehr unattraktiv, weil sie zu wenig Lebensraum und Nistmöglichkeiten bieten. Es sind stets die großkronigen Wuchsformen der angegebenen Baumarten zu bevorzugen. Diese spenden den Menschen auch bestmöglich Schatten und tragen zum Schaffen von Kaltluftschneisen bei. Sträucher bieten Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren als Brutstätte und Nahrungsquelle ebenfalls unverzichtbarer Lebensraum und sind deshalb in der Pflanzliste mit zu berücksichtigen.

*Schutzgut Gesundheit des Menschen, insbesondere von Kindern:

Die Arten in der Pflanzliste sind teilweise giftig und bieten kaum ökologischen Mehrwert. Da die Ausgleichspflanzungen direkt am Wohngebiet entstehen sollen, ist zum Schutze der Anwohner*innen, insbesondere der Kinder auf die giftigen Arten zu verzichten.

Koushi-Magnolie (Magnolia kobus) wird als leicht giftig eingestuft. Gemeiner Judasbaum (Cercis siliquastrum) ist giftig.

Vorschlag alternativer Arten, welche hohen Mehrwert für Tiere, Menschen und Umwelt bieten.:

- Sträucher: Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna JACQ. subsp. monogyna), Rotdorn (Crataegus x media cv. Paulii), Stachelbeere (Ribes uva-crispa), schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)

- Bäume: Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Blutroter Hartrigel (Cornus sanguinea L.), Gewöhnliche Hainbuche oder Weißbuche (Carpinus betulus L.), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus L.), Holz-Birne oder Wild-Birne (Pyrus pyraster L. BURGSD.), Wild-Apfel (Malus sylvestris L. MILL.), Kulturobstsorten

 

*Bundesnaturschutzgesetz:

§2BNatSchG, (3) „Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu verwirklichen...“

 

Das Landschaftsschutzgebiet Loberaue grenzt direkt an das Sondergebiet Delitzsch Nord, entlang der Sachsenstraße an und erstreckt sich weit nördlich des Plangebietes.

Ein Sameneintrag durch fremdländische und gebietsfremde Pflanzen ist zum Schutze des NSG zu verhindern. Daher sind so nah am NSG nur gebietseigene Gehölze, Sträucher, Gräser und krautige Pflanzen zulässig.

 

Gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG bedarf das Ausbringen gebietsfremder(„standortgerechter“) Arten in der freien Natur ab dem 02.03.2020 der Genehmigung der zuständigen Unteren Natur-schutzbehörde(UNB). Die Ausnahmegenehmigung der UNB ist mit dem Antrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Gehölzanlagen mit 100 % gebietseigenen („gebietsheimischen“) Gehölzarten sind ohne Genehmigung der UNB förderfähig.

Genaue Informationen zu gebietseigenen Baumarten finden Sie hier.: https://www.wald.sachsen.de/herkunftsgebiete-und-herkunftsempfehlungen-fur-forstliches-vermehrungsgut-im-freistaat-sachsen-4066.html

Delitzsch liegt in der Delitzsch-Naunhofer Sandlöß-Ebene, westlich liegt die Schkeuditz-Lützener Sandlöß-Ebene, nordöstlich liegt die Badrinaer Randplatte.

Standortgerechte Gehölzarten zur Sicherung der biologischen Vielfalt finden Sie hier.: www.smul.sachsen.de/foerderung/download/MB_Pflanzung_Einzelgehoelze_02032020.pdf

 

Grundflächenzahl:

Auf Seite 18 im Umweltbericht steht, dass die Grundflächenzahl „… bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden.“ darf. Dies ist nicht umweltverträglich. Die jetzige GRZ 0,8 soll nicht erhöht, besser noch verkleinert werden.

 

Im Landschaftsrahmenplan Region Westsachsen ist für die Delitzscher Platte u. a. deutlich festgehalten, dass „… zur Strukturierung der Landschaft und Herstellung eines Biotopverbundes … Verrohrungen entfernt und Auen durch Grünlandnutzung und eine Anreicherung mit Wald und Baumgruppen in ihrem ökologischen Wert erhöht werden ...“ sollen.

Dieser Rahmenplan ist verbindlich. Eine weitere Versiegelung der Flächen bis hin zu einer GRZ 0,9 mit Entfernung von Gehölzen in Ihrem Bebauungsplan widerspricht diesem verbindlichen Rahmenplan.

 

In der Karte 3-4 des Fachbeitrages Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen sind folgende Vorgaben ersichtlich.:

- Erhalt bzw. Erhöhung des Anteils an Sukzessionsflächen

- Erhalt und Entwicklung von vorhandenem Grünland

(siehe dazu: https://www.rpv-westsachsen.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/12/3-4_Entwicklungskonzept_Landschaft.pdf )

Erweiterungen der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. 40 widersprechen dem Regionalplan.

 

*Schutzgebiete:

In Delitzsch liegen mehrere Naturdenkmale und das Landschaftsschutzgebiet Loberaue. Siehe dazu diese Karte.: https://www.rpv-westsachsen.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/12/2_1-6_Schutzgebiete.pdf Die baulichen Maßnahmen der Stadt Delitzsch dürfen diese nicht beeinträchtigen oder abwerten.

 

PKW-Stellflächen:

Es sind aus Sicht des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ausreichend Stellplätze für Fahrräder einzurichten.

Um eine Vollversiegelung der Stellflächen zu vermeiden, empfehlen wir generell, diese mit kunststofffreien Rasengitterplatten oder ähnlichem Bodenbelag auszuführen, welcher der Bodenverdichtung entgegen wirkt und Pflanzenwuchs ermöglicht.

Als weitere Maßnahme in diesem Sinne und zur Schaffung von Schattenplätzen sollen zwischen den Parkflächen gebietseigene Bäume und Sträucher angepflanzt werden.

 

*European Energy Award & Klimaschutzkonzept:

Die in Ihrer Begründung aufgeführten „… an die durchschnittlich größer gewordenen Fahrzeuge angepasste Stellplatzgrößen“ sind weder nachhaltig noch fördern sie den Klimaschutz.

Förderung des ÖPNV ist dem Individualverkehr vorzuziehen. Das gelingt z.B. mit:

- Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen und Buslinien

- mehrere E-Tankstellen und das Angebot von E-Car-Sharing vor Ort

- Ausbau der Radwege & Stellplätze für Lastenräder.

 

Bei der Änderung der Dachform ist zu berücksichtigen, dass Photovoltaikanlagen und oder Dachbegrünung im gesamten Plangebiet weiterhin ermöglicht und gefördert werden sollten.

 

Bei der Neugestaltung von Fassaden können ebenfalls Photovoltaikanlagen verbaut und Nisthilfen für Kulturfolger wie z.B. Rauchschwalben und Fledermausarten als Einbausysteme integriert oder auch nachträglich angebaut werden.

 

Die im Umweltbericht vom März 2020 stehenden Maßnahmen ab Seite 19 ff. sind um unsere Forderungen zu ergänzen und in die textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Nr. 40 „Sondergebiet Delitzsch Nord, Sachsenstraße“ – 1. Änderung aufzunehmen.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Martina Demitrieff
Vorsitzende BUND OG Delitzscher Land

 

Stellungnahme als PDF

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb