Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung und nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Den geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wird nichts entgegengesetzt. Jedoch fordern wir trotz Ihrer hierzu bezogenen Stellung weiterhin, neben der Nutzungsartenfestsetzung auch Auflagen zur Begrünung im Bebauungsplan festzusetzen und damit den Zielen der Landeschafts- und Regionalplanung zu entsprechen. Das Vorhaben wird daher in der jetzigen Form abgelehnt.
Begründung:
Auch wenn die Inhalte dieses Bebauungsplans vorwiegend auf die Steuerung der Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung ausgerichtet sind, sehen wir im Planungsgebiet akuten Handlungsbedarf der Stadt hinsichtlich einer grünordnerischen Gesamtplanung. Es obliegt der Gemeinde die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach ihrer planerischen Konzeption erforderlichen Festsetzungen in einem – auch einfachen – Bebauungsplan zu treffen (BVerwG Beschl. v. 13. 7. 1989 – 4 B 140.88, ZfBR 1990, 43 (44)). Die hinsichtlich der Begrünung und des Artenschutzes angeregten Maßnahmen mit der bloßen Begründung abzulehnen, sie seien nicht Ziel und daher nicht Gegenstand dieses Bebauungsplans, überzeugt daher nicht. Die Stadt kann grundsätzlich alle für erforderlich betrachteten Festsetzungen durch Bebauungspläne verbindlich regeln und musste sich nicht allein auf Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung beschränken. Dieses Vorgehen ist keine Frage der Möglichkeit, sondern des Willens und der Bereitschaft Belange der Grünordnung umzusetzen. Warum der ursprüngliche Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Grünordnung vorgesehen hat, ist unverständlich. Diese Fehlplanung sollte daher schnellstmöglich korrigiert werden. Das hier infragestehende Planungsgebiet ist geprägt durch einen extrem hohen Versiegelungsgrad und – abgesehen von einigen wenigen schlecht gepflegten Bäumen – von einer flächendeckend fehlenden Begrünung. Daher ist ein Handeln hier dringend erforderlich, um die Ziele der Landschafts- und Regionalplanung zukünftig zu erreichen.
So sieht der Konzeptionelle Stadtteilplan für den Leipziger Westen (KSP West) 2009 für das Plangebiet das Entwicklungsziel einer „aktiven bestandsgebundenen Entwicklung des Gewerbegebietes Plagwitz (Plagwitz-Süd zwischen Karl-Heine-Straße und Limburgerstraße) zu einem lebendigen, durchmischten Stadtraum mit Schwerpunktsetzung auf neue Technologien, Handwerk und Gewerbe sowie Kultur und Grün unter Einbeziehung und Qualifizierung der Wegeverbindungen Gleisharfe Grüne Gleise Plagwitz“ (vgl. KSP West 2009, Pkt. 5, D1) vor.
Das Integrierte Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes beinhaltet darüber hinaus für das Plangebiet „das Leitbild Industrie- und Gewerbestandort (LB 12) – Schaffung von begrünten Freiräumen an vorhandenen und geplanten Industrie- und Gewerbestandorten und deren verkehrlichen Entschließungen, Verknüpfungen mit dem Grünsystem der Stadt; stadtklimatische Entlastung durch Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Vegetation, Abbau der Barrierewirkung durch Einbindung in die Alltagsrouten für Geh- und Radverkehr“ (vgl. S. 24 der Begründung zum Entwurf des B-Plans).
Bis heute ist hinsichtlich der Erhöhung der Grünflächen jedoch nichts geschehen und der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans schreibt diese Fehlentwicklung weiter fort. In Anbetracht der obenstehenden Entwicklungsziele überzeugt es auch nicht, die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Grünordnungsplans mit dem Argument abzulehnen, dass derzeit alle im Planungsgebiet gelegenen Vorhaben bereits abgeschlossen sind. Gerade hinsichtlich künftiger Entwicklungen wäre eine verbindliche Festsetzung im Bebauungsplan wichtig, um den Zielsetzungen der Landschaftsentwicklungs- und Regionalplanung ein Stück näher zu kommen.
Daher fordern wir Maßnahmen zur Begrünung in den Bebauungsplan zu integrieren. Es ist ein Grünordnungsplan zu erstellen, der mindestens folgende umzusetzende Maßnahmen enthält:
• Pflanzung eines großkronigen Baumes pro vier Parkplatzstellplätze
• Dach- und Fassadenbegrünung, soweit technisch möglich
• Konzept zum Niederschlagswassermanagement
• Konzept zur Sicherstellung der Erhaltung und Pflege der Grünbepflanzung.
Wir bitten um Berücksichtigung der Forderungen und bedanken uns für die weitere Beteiligung am Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
