BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 50 „Friedrich-Ebert-Straße“ 2. Änderung

29. Mai 2017 | Lebensräume, Stellungnahmen

Der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung wird abgelehnt.

Ihr Schreiben vom 11.05.2017

Ihr Zeichen: 61.61.02-ze

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung wird abgelehnt.

Begründung:

Beabsichtigt wird u. a. die Schaffung von ebenerdigen Stellplätzen für PKW sowie eine vergrößerte Baufläche. Dass bereits durch den bestehenden Bebauungsplan eine Tief- oder Hofgarage als zulässig festgelegt wurde, erübrigt die Notwendigkeit der weiteren Stellplatzschaffung. Hierfür geht nur wieder eine Grünfläche verloren und jede Bestrebung zu einer nachhaltigen und umweltschonenden innerstädtischen Mobilität wird durch die Schaffung von mehr Stellplätzen zunichte gemacht. Der Standort ist zudem bereits durch den ÖPNV hervorragend angeschlossen und es werden bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Grenzwerte für NO2 überschritten. Es spricht daher alles gegen eine (weitere) Schaffung von Stellplätzen und dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für motorisierte Fahrzeuge. Offenkundig steht die weitere Stellplatzschaffung im Gegensatz zu den Bestrebungen der Stadt Leipzig, die Überschreitung der Grenzwerte für Auto-Abgase (hier Stickstoffdioxid) zu stoppen und ihren Verpflichtungen zur Luftreinhaltung nachzukommen. Zudem sei angemerkt, dass neben dem Bebauungsplangebiet ein weiterer Parkplatz anschließt (von REWE) und hier durch Verhandlungen eine gemeinsame Nutzung des vorhandenen Stellplatzangebots möglich ist. 

Weiterhin vorgesehen ist die Fällung eines ehemals (nach derzeitigem Bebauungsplan) zu erhaltenen Baumes. Dies wird ebenso abgelehnt, da hier der Schutz des vorhandenen Baumes als entwickelter Baum wichtiger erscheint, als zwei anzupflanzende Bäume, die erst nach jahrelanger Wachstumsphase die Funktion des vorhandenen Baumes erfüllen können. Offen bleibt dabei auch die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Artenschutz, der erkennbar keine Berücksichtigung gefunden hat.

Abgelehnt wird weiterhin die Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in eine private Grünfläche. Die Grünfläche ist ebenfalls wie die weitere Grünfläche, auf der die Stellplätze errichtet werden soll, zu erhalten und sollte der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die beabsichtigte Festsetzung einer privaten Grünfläche steht im Gegensatz zum Ziel, der Öffentlichkeit im innerstädtischen Bereich eine Erholung zu ermöglichen.

Im Ergebnis wird der Entwurf des Bebauungsplans bzw. seiner Änderung abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer 

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