BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 54 „Industrie- und Gewerbegebiet Grenzstraße“

19. Juni 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Weimann,

 

wir bedanken uns herzlich für die Bereitstellung der Planunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

 

Wir begrüßen die Revitalisierung einer Brache, anstelle einer Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen, insbesondere wenn diese mit einer Altlastensanierung verbunden ist.

Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sind durchzuführen und zu kontrollieren. Eine ökologische Baubegleitung ist daher zwingend.

 

Leider wurde das Ziel: „umweltverträgliche Gestaltung durch Begrünung des Plangebietes“ nicht erreicht! Lediglich an dessen Grenze zu Wohngebieten und im Rahmen des notwendigen Rückhaltebeckens wurde eine Begrünung festgesetzt. Zudem werden wenige Einzelbäume erhalten.

Die Planzeichnung des Grünordnungsplans weist Grünflächen auf, die in die verbindliche Planzeichnung nicht übernommen wurden. Flächen für den Erhalt von bestehenden Gehölzen, Flächen für die Anpflanzung von Hecken und Einzelbäumen sind unbedingt auch in der rechtsgültigen Planzeichnung (Teil A) einzutragen.

Der Umweltbericht betont demgegenüber, dass eine Durchgrünung wegen der mikroklimatischen Auswirkungen der Versiegelung notwendig ist. (Umweltbericht S. 14 Kap. 5.5 Schutzgut Luft und Klima: „Größtmöglicher Erhalt und Neupflanzungen…“)

Weitere Möglichkeiten zur Begrünung bestehen aber durchaus:

  • Pkw-Stellplätze sollten mit mind. 1 Baum je 4 Parkplätze bepflanzt werden (statt bisher mind. 10 Bäume).
  • Bei einer Streuobstpflanzung ist ein Baum je 10 m² üblich. Auf einer Fläche von 0,05 ha = 500m² (siehe Bilanzierungstabelle; Entsiegelung von Gewerbegebiet) wäre demnach eine Pflanzung von 50 Hochstammobstbäumen möglich. Auch wenn andere Baumarten einen größeren Raumbedarf haben, sollte es möglich sein, auf dieser Fläche mehr als nur 3 Einzelbäume zu pflanzen!
  • Zur Gestaltung großflächiger Fassaden sollte grundsätzlich Fassadenbegrünung vorgeschrieben werden.
  • Vorhandene Leerstellen in der Allee sollten durch Neupflanzung gefüllt werden. Die Allee könnte entlang der Erschließungsstraße weitergeführt werden.
  • Für Flachdächer sollte eine Dachbegrünung sowie die Nutzung von Sonnenenergie (Photothermie und / oder Photovoltaik) vorgeschrieben werden. Dies dient nicht nur dem Mikroklima (Begrünung) sondern auch dem Klimaschutz (Bereitstellung erneuerbarer Energie).

Nicht zuletzt sollten zur Gestaltung von Abstandsgrün bzw. Privatgrün Blühwiesen Vorrang vor Rasen gegeben werden.

Zu den Artenlisten geben wir folgende Hinweise:

Nicht gebietsheimische Baumarten sollten nicht verwendet werden. Das betrifft Alnus cordata – Herzblättrige Erle (stattdessen: Alnus glutinosa – Schwarz-Erle). Statt der Zitterpappel könnte eventuell auch die Schwarzpappel gepflanzt werden (aus einem Erhaltungsprogramm des Nabu).

Bei Clematis und Kletterrosen sind einfach blühende Sorten (Clematis alpina ‚Sorten‘) vorzuziehen.

Die Gestaltung des Regenrückhaltebeckens sollte möglichst naturnah erfolgen. Vorbild könnten entsprechende Anlagen der Stadt Trier (Petrisberg: Robert-Schumann-Allee und Jean-Paul-Sartre-Straße) sein.

 

Die Neupflanzung einer Hecke ist als Ausweichquartier für Freibrüter geeignet, allerdings erst mit einem entsprechendem Alter. Daher müsste diese CEF – Maßnahme eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Jahren aufweisen.

In dem für die Heckenpflanzung vorgesehenem Bereich wachsen bereits zum Teil Gehölze. Diese sind zu erhalten. Entsprechend ist die Bilanzierung zu korrigieren.

Die zu erhaltende Gehölzfläche am Löschteich ist als solche im Rechtsplan zu kennzeichnen. Anderweitig ist von einer baulichen Inanspruchnahme auszugehen, die auszugleichen wäre.

Der Erhalt von Bäumen und Gehölzflächen kann nicht als Ersatz für wegfallende Reviere dienen. Diese Gehölze werden mit Sicherheit bereits genutzt und stehen daher nicht für eine Umsiedlung zur Verfügung. Vorhandenes kann nie ein Ersatz für anderes (dann nicht mehr Vorhandenes) sein!

 

Im Hinblick auf etwaige Hochwasserereignisse sollten Betriebe mit wassergefährdendem Potential grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

Der Fahrrad- und Fußweg zur Seestraße sollte unbedingt in geringerer Breite als die Erschließungsstraße, die eine Begegnung von Lkw erlaubt, gebaut werden. Dies könnte die Flächenversiegelung deutlich verringern. Die dadurch nicht zu versiegelnde Fläche könnte für weitere Begrünungen (Baum- oder Heckenpflanzung) genutzt werden.

 

Im Hinblick auf eine durch den Klimawandel notwendig werdende geänderte Mobilität auch von Waren sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Gleisanschlüsse nicht reaktiviert werden könnten.

 

Die für die Beleuchtung / Lichtwerbung festgesetzten Bestimmungen sollten um eine zeitliche Einschränkung ergänzt werden: Außerhalb der Betriebszeiten sollte diese generell unterbleiben bzw. an Bewegungssensoren gekoppelt werden.

 

Im Zuge der späteren Einzel-Projektierung der Gebäude ist unbedingt die Einhaltung der EU-Richtlinie 2010/31 vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude zu beachten, auch wenn diese bislang nicht in deutsches Recht übertragen wurde. Außerdem ist im Hinblick auf den notwendigen Klimaschutz eine vollständige Dekarbonisierung, also der Verzicht auf die Verwendung von kohlenstoffhaltigen Energiequellen (Kohle, Erdgas, Erdöl) anzustreben.

Entsprechende Bestimmungen sollten soweit sinnvoll und notwendig, bereits im Bebauungsplan verankert werden.

Der Aufbau eines lokalen Stromnetzes (Solarenergie auf den Dächern im Gewerbe- und Industriegebiet) sowie eine Energieversorgung über ein gebietseigenes Blockheizkraftwerk sollten geprüft werden. Notwendige Flächen hierfür sind im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen.

 

Mit der vorliegenden Bauleitplanung besteht für die Stadt Coswig als wichtiger Gewerbestandort und zugleich Grüne Stadt die Möglichkeit, eine zukunftsweisende Sanierung eines Altstandortes zu projektieren (gesundes Mikroklima durch intensive Durchgrünung, Nutzung ausschließlich nachhaltiger, regenerierbarer Energien zum Klimaschutz). Wir wünschen Ihnen den Mut, diese Chance vollumfänglich zu nutzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Brigitte Heyduck
Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land B.U.N.D. e.V.

 

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