Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ - 2. Änderung

02. Juli 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Fischer,

die BUND Ortgruppe Delitzscher Land bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung.:

Den oben stehenden Bebauungsplan lehnen wir ab, denn wir sehen Mängel.

 

Es fehlt ein Umweltbericht.

 

Wir fordern die Stadt Delitzsch auf, folgende Punkte in die textliche Festsetzung des endgültigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ aufzunehmen.

 

* Grundflächenzahl und private Grünflächen:

Momentan befindet sich auf den Flurstücken mit den Nummern 90/9, 90/12 und 386/92 landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dies sind unversiegelte Flächen mit Pflanzenbewuchs (wenngleich auch vom Menschen gesteuert), welche Tieren Lebensraum und Nahrungsquellen bietet. Nach unserer Auffassung und aus Sicht von Natur- und Umweltschutz sind Flächen, auf welchen Landwirtschaft stattfindet, voll versiegelten Flächen deutlich vorzuziehen, denn sie binden auch CO².

In der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ - 2. Änderung sind die betreffenden Flurstücke als Gewerbegebiet gekennzeichnet und mit der GRZ 0,8 versehen. Deutlich sichtbar sind die privaten Grünflächen eingezeichnet. Im Vergleich zum jetzigen Verhältnis von bepflanzter Fläche gegenüber bebauter Fläche sind diese Grünflächen missverhältnismäßig klein.

Wird eine GRZ von 0,8 zugelassen, könnten die oben genannten Flurstücke zu 80% voll versiegelt werden und somit wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren gehen.

Daher bestehen wir darauf, dass zumindest in den Flurstücken mit den Nummern 90/9, 90/12 und 386/92 die Grundflächenzahl zu GRZ 0,4 geändert wird.

 

Sollte seitens der jetzigen Nutzer der Flurstücke mit den Nummern 90/9, 90/12 und 386/92 kein Interesse mehr an landwirtschaftlicher Nutzung bestehen, so lassen sich die Flächen ökologisch aufwerten, z.B. als Streuobstwiese, welche zahlreichen Arten Lebensraum & Nahrung bietet. Die Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstbeständen ist weiterhin Bestandteil im Förderprogramm (RL NE/2014) des Freistaates Sachsen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.streuobst-in-sachsen.de/de/29/p1/frderung.html und hier.: www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm#article3929

 

*Gehölze & Pflanzen:

Die im Plangebiet jetzt vorhandenen privaten Gehölze sind soweit möglich dauerhaft zu erhalten, bzw. bei Verlust artengleich zu ersetzen.

 

Standortgerechte Gehölzarten zur Sicherung der biologischen Vielfalt finden Sie hier.: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/MB_Pflanzung_Einzelgehoelze_02032020.pdf

Die Fertigstellung und Bepflanzung der privaten Grünflächen muss spätestens 12 Monate nach Bezugsfertigkeit der Gebäude abgeschlossen sein, auch bei abschnittweiser Erschließung und Bebauung muss die Begrünung abschnittweise erfolgen.

Sämtliche Pflanzungen sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Alle ausgefallenen Gehölze sind artengleich zu ersetzen.

Als Beitrag für ein Grünes Delitzsch und den Klimaschutz sind auch gebietseigene Sträucher, Gräser und krautige Pflanzen mit einzubeziehen.

*Lebensstätten:

Wo bestehende Strukturen umgenutzt werden, muss überprüft werden, ob eine Besiedlung durch Tiere stattgefunden hat. Wenn durch die Umnutzung Lebensstätten vernichtet werden, muss Ersatz geschaffen werden.

Im einfachsten Falle sind dies Nisthilfen für Kulturfolger (verschiedene Vogelarten, aber auch Fledermausarten und Kleinsäuger), welche als Einbausysteme beim Fassadenbau integriert oder auch nachträglich angebracht werden.

 

*Nachhaltigkeit:

Delitzsch sollte sich als Braunkohle-Nachfolgeregion um eigene Beiträge zur Energiewende bemühen.

Photovoltaikanlagen können sowohl auf Dächern, als auch an Fassaden angebracht werden und in beiden Fällen auch in Kombination mit Begrünung. Gerade Lagerhallen bieten sich dazu gut an.

 

*Stellplätze PKW:

Es sind aus Sicht des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ausreichend Stellplätze für Fahrräder einzurichten.

Um eine Vollversiegelung der Stellflächen zu vermeiden, empfehlen wir generell, diese mit kunststofffreien Rasengitterplatten oder ähnlichem Bodenbelag auszuführen, welcher der Bodenverdichtung entgegen wirkt und Pflanzenwuchs ermöglicht.

Als weitere Maßnahme in diesem Sinne und zur Schaffung von Schattenplätzen sollen zwischen den Parkflächen gebietseigene Bäume und Sträucher angepflanzt werden.

Bei den erweiterten Stellplätzen für PKW sind auch Ladestationen für E-Fahrzeuge zu berücksichtigen.

 

*Radwege:

In der Begründung heißt es, der geplante „Neubau mit einer verkehrsgünstigeren Anbindung“ sei ein „städtebauliches Erfordernis“ benannt. Zu einer zeitgemäßen Verkehrsanbindung gehört auch die Bereitstellung von Infrastruktur für Radfahrer*innen. Das ist in Delitzsch besonders dringlich, denn „in Delitzsch [wird] so viel Rad gefahren wie sonst nirgendwo in Sachsen“  (Verkehrserhebung 2018 der TU Dresden)[1]. In einem durch die Stadt Delitzsch in Auftrag gegebenen, seit 2012 vorliegenden Gesamt-Radwegekonzept wird explizit auf „fehlende Radverkehrsanlagen an stark belasteten Straßen“ hingewiesen und dabei konkret die Leipziger Straße benannt[2].

Auf Seite 11 Ihrer Begründung ist aufgeführt, dass das beplante Gebiet „im Regionalplan als Raum mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf / Bergbaufolgelandschaft beschrieben“ wird.

Demnach ist die Stadt Delitzsch (gemäß Ziel 3.3.5) als „Entwicklungsschwerpunkt Bergbaufolgelandschaft“  (…) benannt, welche im Zuge von Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Nachteile zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung und zur Förderung der regionalen Entwicklung besonders zu unterstützen ist.

 

Eine Anbindung der bereits entwickelten Gebiete der Bergbaufolgelandschaft (u.a. am Werbeliner See) an die Stadt Delitzsch fehlt noch immer. Auch unter diesem Aspekt ist der Bau eines Radwegs an der Leipziger Straße angezeigt.

 

Aus dem uns vorliegenden Änderungsantrag zum Bauplan Nr. 7 sind zahlreiche Maßnahmen ersichtlich, die den Autoverkehr fördern und bequemer machen, jedoch keine nennenswerten Verbesserungen für Radfahrer. Bitte ändern Sie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ - 2. Änderung entsprechend. Berücksichtigen Sie das Verkehrsmittel Fahrrad, und planen Sie den Radweg an der Leipziger Straße (Staatsstraße S4).

 

*Verkehrswege:

Auf Seite 1 der Begründung schreiben Sie.: „1. wesentliche Änderung des Bebauungsplans am 23.04.2013 durch Landratsamt Nordsachsen mit Aktenzeichen 06129-2011 genehmigt folgende Änderungen: … - Wegfall des Gehweges aus Richtung Norden zur Straßenverkehrsfläche.“

Nutzen Sie die sich nun bietende Gelegenheit, die damalige Änderung rückgängig zu machen und einen barrierefreien Fußweg auszubauen.

 

 

*Denkmalschutz:

Die bauausführende Firma ist auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen, um bei Eingriffen ins Erdreich archäologische Befunde und Funde als Sachzeugen früher Besiedlungen und damit Kulturdenkmale im Sinne des § 2 SächsDSchG nicht zu zerstören.

Besonders für Eingriffe in den Boden der jetzt noch landwirtschaftlich genutzt wird, gilt es dies zu beachten.

 

*Niederschlagswasser:

Auf Seite 16 der Begründung schreiben Sie.: „… Niederschlagswässer über die Einrichtung eines Ableiters (offenes Grabensystem) bis zum westlich befindlichen Braunkohleableiter (ehem. Zuckerfabrik), der weiterführend in den Lober entwässert, möglich.“

Die Zulässigkeit der Abführung über Gräben in den Lober setzt eine WHG-Genehmigung vorraus. Wasserrechtliche Forderungen (wie Einbau von Filterung und Abscheider) sind zu beachten.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Martina Demitrieff
Vorsitzende OG Delitzscher Land

 

Stellungnahme als PDF

 


[1] Studie zum „System repräsentativer Verkehrserhebung 2018“ der TU Dresden,  Projekt „Mobilität in Städten SRV“: https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ivs (zuletzt konsultiert am 08.06.2020)

[2] Radverkehrskonzept Delitzsch, Entwurf April 2020

 

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