BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr.55 „Fabrikstraße West“, Frühzeitige Beteiligung

06. Juli 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,  

 

Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

 

Bei einer Umweltprüfung sind insbesondere Vögel (Singvögel), Reptilien (Zauneidechse), Säugetiere (Igel) und gebäudebewohnende Tierarten (Fledermäuse) zu berücksichtigen.

Der vorhandene Baumbestand ist unbedingt zu erhalten, weitere Baumpflanzungen sind vorzusehen.

Gewerbebauten mit flachen oder gering geneigten Dächern sollten begrünt werden.

Regenwassernutzung bzw. -versickerung sollte festgesetzt werden.

 

Aufgrund der Überschwemmungsgefahr muss bei der Auswahl der möglichen Gewerbe auch deren potentielle Wassergefährdung berücksichtigt werden. Wassergefährdende Stoffe dürfen auch im Hochwasserfall nicht austreten, am sinnvollsten sind entsprechende Gewerbe auszuschließen.

 

Die Einschätzung, der Versiegelungsgrad würde nicht übermäßig ansteigen, können wir nicht nachvollziehen: Von den für Gewerbe vorgesehenen Flächen sind schätzungsweise die Hälfte noch unbebaut. Bei Realisierung der Planung ist davon auszugehen, dass diese Flächen bis zu 80% versiegelt werden. Das betrifft einen erheblichen Anteil an der Gesamtfläche! Die Festsetzung einer überbaubaren Fläche auch im Gewerbegebietsbereich wäre wünschenswert.

 

Die Bilanzierung der Eingriffs-/Ausgleichmaßnahen ist verbesserungswürdig. Auf einem Teil der Fläche findet Schafbeweidung statt. Es handelt sich damit um extensive Weide, evtl. sogar um Trocken- oder Magerrasen. Der Biotopwert dieser Fläche beträgt gemäß der Handlungsempfehlung mindestens 25.

Der nahezu vollversiegelte Bereich der ehemaligen Molkerei hat tatsächlich einen geringen Biotopwert. Die Bezeichnung als Brache stimmt aber nur im wirtschaftlichen Sinne, nicht als Biotopbezeichnung!

Wohngebiete haben nach der Handlungsempfehlung einen Biotopwert von 5-8. Da in diesem Fall die unbebaute Fläche innerhalb des Wohngebiets mindestens 50% ausmacht, sollte der höchste Wert (=8) hierfür angenommen werden.

In Summe besteht ein erheblicher Ausgleichsbedarf.

 

Evtl. ist zwischen Lößnitzbad und S84 das Anlegen bzw. Erweitern einer Streuobstwiese möglich.

Maßnahmen zur weiteren Durchgrünung Radebeuls, z.B. mit Straßenbäumen sind wünschenswert.

Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen könnten auch die Biotopvernetzungsplanung des Landkreises Meißen (vom August 2000, vgl. FNP Coswig) entlang der Elbe bzw. des Lößnitzhanges oder Altlastenverdachtsflächen (Sanierung) sein.

 

Die Einbeziehung eines kleinen Anteils der Fabrikstraße in den Geltungsbereich ist zu begründen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Brigitte Heyduck
Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, B.U.N.D. e.V.

 

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