Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 76 Abs. 2, 3 VwVfG i. V. m. § 63 Abs. 2 BNatSchG wie folgt Stellung.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Optimierung einer bestehenden Tagebaufigur v. a. in die Tiefe. In diesem Zuge wird die Abbaumenge zur vorherigen Förderung um 50% reduziert; dies hat auch einen Rückgang der vorhandenen Störwirkungen zur Folge. Weder FFH- noch SPA-Gebiet sind direkt betroffen und zu den 11 FND besteht ein Abstand von mind. 1000m. Die öBB stellt sicher, dass die auf der Vorhabenfläche geplanten CEF-Maßnahmen den Ansprüchen der potentiell betroffenen Tierarten gerecht werden.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt, sofern folgender Hinweis zum Biotopschutz in die Planung aufgenommen wird:
Im Südfeld befindet sich ein Abbaugewässer, welches für Amphibien- und Libellenfauna bedeutend werden könnte. Aufgrund illegalen Fischbesatzes und Freizeitaktivitäten ist die Entwicklung zu einem wertvollen LRT eingeschränkt. Da sich das Gewässer im Vorhabengebiet befindet, ist der Steinbruch-Inhaber für die Sicherung verantwortlich. Er hat die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gewässer vor weiterer illegaler Nutzung zu schützen und damit die Grundlage für eine positive Biotopentstehung zu schaffen.
Weiterhin unterstützen wir ausdrücklich die Maßnahmenvorschläge des Büros für ganzheitliche Landschaftsplanung und Biotopgestaltung bzgl. des Schutzes des stark gefährdeten Feuersalamanders im FND Bäckerschlucht.
Zusätzlich regen wir an, dass in der Wolfsschlucht ein Jahr nach der geplanten Einstellung der Wasserzuleitung aus dem Steinbruch ein hydrologisches Gutachten erstellt wird, um zu untersuchen, ob tatsächlich keine negativen Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
