Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren für den „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“

28. August 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

Wir schließen uns inhaltlich den Ausführungen des Ökolöwen an und führen an dieser Stelle ergänzend unsere Hinweise gesondert auf.

 

Die Art der Beteiligung verlief aus Verbandssicht nicht optimal: Wir hätten uns eine deutlich frühere Beteiligung gewünscht – nicht erst die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, wenn der Katalog bereits weitestgehend ausformuliert ist. Das sollte unbedingt berücksichtigt werden, wenn in 3-5 Jahren die Fortschreibung erfolgt. Die Umweltverbände bündeln neben engagierten Mitgliedern auch Fachkompetenz – diese muss angemessen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich begrüßen wir den Willen und das Engagement der Stadt zum Bienenschutz bzw. zum Schutz bestäubender Insekten, um die vorgestellten Maßnahmen umfassender zu betrachten. Eine Erweiterung der Begrifflichkeit halten wir für sinnvoll, denn sie sollte weder aus- noch abschließend sein und trägt dem Geist des Maßnahmenkatalogs (nachhaltiger Schutz von beflügelten Nützlingen) mehr Rechnung, als ein verengender Blick auf Bienenpopulationen. Auch Falter, Hornissen, Wespen u.a. benötigen aufgrund ihrer Position im Ökosystem schützende Maßnahmen.

Die Umstellung auf insektenfreundliche Dauerbepflanzung auf geeigneten (Vorrang-) Flächen sowie die Unterhaltung von Gewässern, insektenfreundliche Beleuchtung, die Extensivierung von Grünflächen und die Förderung des ökologischen Landbaus sind gute Ansätze, welche nun mit Details unterfüttert werden müssen.

Offen blieb für uns die Frage, wie der Verzicht auf Breitbandinsektizide u. ä. kontrolliert und durchgesetzt werden soll. Das betrifft neben den Flächen im städtischen Besitz auch die involvierten Betriebe wie LVB (besonders Gleisbettpflege), LWB (Grünflächengestaltung im Quartier) und Stadtwerke. Aber auch die Verpachtungsbedingungen an Landwirte müssen in den Neuverträgen entsprechend der Leitideen angepasst und deutlich gemacht werden. Auf die konsequente Befolgung ist unbedingt zu achten – Verbindlichkeit statt Informationscharakter.

Stärker einbinden sollte man die Kleingartenvereine, welche mit 39.000 Parzellen auf 1240 ha fast ein Drittel des städtischen Grüns ausmachen. U. a. kann gefordert und gefördert werden: mind. 1 Fachberater pro Verein, der Kenntnisse bzgl. insektenfreundlichen Maßnahmen im Gartenbereich nachweisen kann und diese auch leicht zugänglich zur Verfügung stellt (Schulungen, Aushänge im Verein); Kontrollen des Gartenvorstands zur Einhaltung des Spritzverbotes von schädlichen Pflanzenschutzmitteln und Information über alternative Behandlungsmöglichkeiten (ggf. über den Fachberater); Wettbewerbe und Veranstaltungen rund um den naturnahen Kleingarten.

Da der Maßnahmenkatalog auch die Waldbewirtschaftung bzw. dessen gewünschte Naturnähe thematisiert, sprechen wir uns ausdrücklich für eine verbindliche Festsetzung zum langfristigen Schutz der Leipziger Wald- und Parkflächen aus – gerade und besonders in Hinblick auf derzeit diskutierte Straßen(neu-)bauprojekte, welche sowohl Teile des Auwaldes als auch Stadtwaldflächen gefährden! Ein Maßnahmenkatalog zum Bienenschutz, ein Förderprogramm und eine Konferenz zum Stadtgrün sind wichtige und gute Schritte, verlieren aber in aller Regel im Wettbewerb gegen wirtschaftliche Interessen und/oder Infrastrukturmaßnahmen, da ihnen die rechtlich verbindliche Absicherung fehlt.

Für Kommunikation und Vernetzung sieht die Planung eine Personalstelle vor und wir fragen uns, ob das realistisch ist. Denn für das beabsichtigte Monitoring der Maßnahmen wird kein weiterer Personalbedarf erörtert und uns hat sich nicht erschlossen, wer dafür (zusätzlich) zuständig ist oder ob diese umfangreiche Aufgabe auch durch die Einzelstelle abgedeckt werden soll bzw. wie die Untersuchungsdaten generiert werden. Weiterhin bleibt offen, auf welcher Grundlage das Monitoring und die daraus folgende Fortschreibung stattfinden. Der Ist-Zustand zum Arteninventar ist in weiten Teilen nur rudimentär vorhanden. Wird eine detaillierte Untersuchung stattfinden, welche die Grundlage für Maßnahmenauswahl und -durchführung sein sollte?

 

Da auch die Pflegegrundsätze überarbeitet werden sollen, folgende Anmerkungen:

  • In der täglichen Praxis bleibt die Jungbaumpflege schon hinter den Ansprüchen der Grundsätze von 1995 zurück: in den Baumscheiben findet sich kaum Mulch, eher ein Gemisch aus blanker Erde und Kies, welches Erosion ermöglicht. Zukünftig sollte die Qualität des Bodensubstrats erhöht werden, um u.U. auch gezielt Niedrigaufwuchs zu fördern. Dieser bindet Wasser, durchlüftet die Erde und dient am Ende der Vegetationsperiode als natürlicher Dünger.
  • Der Schnitt von Straßenbäumen erfolgt v.a. zum Zwecke der Verkehrssicherung; die Bedürfnisse des Gehölzes werden kaum beachtet. Wir sind davon überzeugt, dass ein sichernder Baumschnitt auch ohne massive Schäden am Baum erfolgen kann. Das bekannteste Negativbeispiel findet sich direkt vor dem Neuen Rathaus: ob die dortigen Platanen nach der radikalen Kürzung fast aller laubtragender Äste den Winter überstehen und neu austreiben, wird sich zeigen. Langfristig werden Bäume jedoch so stark geschädigt, dass sie über kurz oder lang absterben und dann neu gesetzt werden müssen. Das ist nicht nur kostenintensiv, sondern schadet auch einer nachhaltigen Stadtbegrünung. Aus diesem Grunde fordern wir eine fachliche (Nach-) Schulung der ausführenden städtischen Mitarbeiter oder Dritter, welche die Stadt mit dem Baumschnitt beauftragt. Die Sachkenntnis muss nachgewiesen werden.

 

Eine abschließende Bemerkung zur Finanzierung: Die Kosten der Maßnahmenverwirklichung müssen realistisch bewertet und in den Haushalt aufgenommen werden. Darunter sind alle Ausgaben so detailliert wie möglich festzuhalten, um der Verantwortung für eine sach- und fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen im nötigen Umfang gerecht zu werden. Darunter zählen z. B.: Schulungskosten, Personalausgaben, Förderprogramme/-projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Gerätschaften, Saat- und Pflanzgut, Reparaturen/Pflege und ggf. Sicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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