Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regionalgruppe Thalheim nimmt hiermit zum vorliegenden Bebauungsplan für den BUND LV Sachsen e.V. Stellung.
Planungsanlass, Ziele und Zweck der Planung
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Stollberg durch die Schaffung und Ausweisung neuer Gewerbeflächen ihrer Aufgabe als Mittelzentrum für die gesamte Region wahrnehmen möchte und sich in der Pflicht sieht, durch eine größtmögliche Erweiterung von Gewerbeflächen auch größeren Firmen bzw. Firmen mit einem größeren Platzbedarf als momentan zur Verfügung steht einen lukrativen Standort zu bieten um somit als Standort konkurrenzfähig zu bleiben und ausreichend Arbeitsplätze zu schaffen.
Dennoch sehen wir die Vernichtung landwirtschaftlicher Nutzfläche, den Verlust der Bodenfunktion durch Versiegelung und die Veränderung des Kleinklimas durch Erhöhung der Abstrahlungswärme bebauter Flächen gegenüber landwirtschaftlicher Flächen als kritisch. Nachfolgend möchte ich diese Ausführung detaillieren.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Naturschutzobjekte / Schutzgebiete
- trockengefallener Teich und wertvoller Gehölzbestand
Inwieweit der trocken gefallene Teich tatsächlich keinen Schutzkriterien mehr entspricht muss im Rahmen des Umweltberichtes untersucht werden. In den meisten Fällen bieten diese Art von Biotopen temporäre Laichstandorte für Amphibien, ebenso der umgebende Gehölzbestand. Es ist davon auszugehen, dass hier Ansitze, wenn nicht sogar Brutplätze für Greifvögel vorhanden sind.
Unabhängig von diesem naturschutzrechtlichen Schutzstatus ist davon auszugehen, dass die Fläche momentan im Rahmen der Europäischen Landwirtschaftsgesetzgebung als erhaltenswertes Feldgehölz eingestuft ist.
Wir fordern kein überplanen dieses Gebietes ohne vorherige Prüfung der Vorkommenden Arten. Hier sollten insbesondere im Frühjahr und Herbst Kartierungen vorgenommen werden.
Ebenso sollte eine Kartierung von Klein- und Greifvögeln durchgeführt werden bzw. vorhandene Kartierungen ausgewertet (Gehölzstreifen).
Das Vorkommen von Lerchen ist ebenfalls nicht auszuschließen.
Bisherige Nutzung des Plangebiet
- Landwirtschaft
Durch die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wurde das Planungsgebiet seit Jahrzehnten in seinem Charakter geprägt. Auch wenn durch die Verlegung der ursprünglichen Staatsstraße der landschaftliche Charakter vor ca. 20 -25 Jahren schon einmal verändert wurde – blieb doch das ursprüngliche Erscheinungsbild weitestgehend erhalten. Die hier vorliegende Planung würde nun aber dieses Landschaftsbild komplett verändern – inwieweit sich dies auf das Schutzgut Mensch negativ auswirkt muss untersucht werden. Die Bindung zur Heimat ist stark geprägt durch vorhanden stabile Landschaftsformen.
Bodenfunktion und Landwirtschaft
Die Art der landwirtschaftlichen Nutzung trägt stark zum Erhalt der natürlichen Bodenfunktion bei – kann sich aber ebenfalls negativ auswirken.
Eine der wesentlichsten Bodenfunktionen vor allem an diesem Standort mit seinem natürlichen Abfluss Richtung Würschnitztal ist die Fähigkeit Wasser aufzunehmen und zu speichern. Durch eine Überbauung der Fläche geht diese Funktion verloren und trägt zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr bei.
Aus diesem Grund muss der funktionelle Ausgleich der Bodenfunktion höchstes Ziel sein. Sollte die Stadt Stollberg keine Möglichkeit aufweisen können diesen Ausgleich (Funktionell ! – möglichst mit Ausrichtung Richtung Würschnitztal) durchzuführen – sollte der Bebauungsplan zurückgezogen werden. Boden ist eine begrenzte Ressource deren Verlust nicht mehr länger hingenommen werden kann. Das Land Sachsen unterstreicht diese Forderung mit dem Aktionsplan zur Begrenzung des Flächenverlustes. Solange aber Neuversiegelung nicht durch Entsiegelung ausgeglichen werden muss wird dieses Ziel nicht erreicht werden.
Im Zuge zunehmend spürbarer Auswirkungen des Klimawandels ist es wichtig auch den Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen stärker zu bewerten. Im Fall einer Zunahme und engeren Aufeinanderfolge von niederschlagsarmen Jahren bekommen Böden mit einer hohen Wasserspeicherfähigkeit eine besondere Bedeutung zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Grundproduktion. Dieser Aspekt sollte zukünftig und in Besonderem auch bei der Ausweisung dieses Bebauungsgebietes berücksichtigt werden.
- Ausgleichsflächen für die Bebauungspläne 21; 18b und 18 a
Wie schwer es auch für Stadt Stollberg zu sein scheint Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen beschreibt die Tatsache, dass sich auf einem Teil des geplanten Bebauungsgebietes schon Ausgleichsmahnen aus anderen BPlänen befinden. Die Berechnung dieser alten Kompensation muss komplett neu erfolgen und ein zusätzlicher Ausgleich durchgeführt werden.
Nach Naturschutzrecht muss diese Kompensation nicht regional an das Bebauungsgebiet gebunden sein – aber Stollberg als Mittelzentrum hat auch die Aufgabe ausreichend ansprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wohngefühl wird zunehmend auch mit einer intakten Natur bzw kurzen Wegen zu Naherholungsgebieten in Verbindung gebracht. Nun zählt das geplante Bebauungsgebiet sicherlich nicht zu einem Naherholungsgebiet – jedoch verlieren die vorhandenen Wege an Attraktivität für aktive Freizeitnutzung wie Wandern und Radfahren.
Wir sehen hier einen Konflikt zwischen der geplanten Ausweisung neuer Gewerbestandorte und stadtnaher Landschaftsbereiche.
- Geologisch-hydrologische Verhältnisse
Durch die Veränderung des Geländeprofiles sehen wir die Gefahr, dass oberflächennaheTal-Grundwasserleiter zerstört werden. Das kann sich zum einen auf die Grundwasserbildung und auch auf eine erhöhte Hochwassergefahr bei Starkregen auswirken. Da im Falle einer Zerstörung oder Änderung dieser Grundwasserleiter Wasser an anderen Stellen als jetzt austreten kann.
- Klimaverhältnisse
Auch wenn vermutet wird, dass das bestehende Kaltluftentstehungsgebiet nicht wesentlich beeinträchtig wird, möchten wir doch darauf hinweisen, dass auf Grund einer höheren Versiegelung eine höhere Wärmeabstrahlung zu erwarten ist. Es gilt zu untersuchen inwieweit die Regulierung des Geländes und die zu erwartende Erhöhung der Umgebungstemperatur sich negativ auf die Kaltluftzone und somit auf das Kleinklima insbesondere in Richtung Würschnitztal auswirkt.
- Natur- und Landschaft
Es kommt zum Verlust von Biotop verbindende Elemente wie Gehölzstreifen entlang der Bewirtschaftungsgrenzen.
Landesentwicklungsplan Sachsen 2013
Wie oben aufgeführt sehen wir durchaus Konflikte zum Landesentwicklungsplan und möchten an dieser Stelle ebenfalls anmerken, dass die Stadt Stollberg auf Grund einer fehlenden Bauleitplanung in Form eines rechtskräftigen Flächennutzungsplans nicht wirklich visionär mithilft die übergeordnete Bauleitplanung in allen ihren Bereichen umzusetzen. Insbesondere der Erhalt und die Entwicklung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft, von Biotopverbünden und der Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen scheint nicht im Verhältnis mit dem Wunsch der Ausweisung neuer Baugebiete zu stehen. Mit Sicherheit ist hier auch die übergeordnete Bauleitplanung zu halbherzig - aber ohne Verzicht auf erneuten Flächenverlust wird das Land Sachsen auch weiterhin ihre Ziele dahingehend nicht erreichen. Hier erwarten wir eine deutliche Priorisierung von Seiten der Landesregierung, aber auch durch die Kommunen.
Verkehrsflächen
Durch das geplante Gewerbegebiet werden bis zu 600 neue Arbeitsplätze prognostiziert. Vollkommen offen bleiben die Aussagen, inwieweit diese Arbeitsplätze noch aus der Region besetzt werden können bzw. ob es einen regionalen Bedarf an diesen Arbeitsplätzen gibt.
Wäre dies nicht erfüllt ist mit einer Zunahme und Veränderung der Verkehrsströme zu rechnen, zum Beispiel aus Tschechien. Vollkommen offen bleibt auch, ob angrenzende Verkehrsknoten für die zu erwartende Zunahme des Verkehrsaufkommens ausgelegt sind. Somit kann nicht eingeschätzt werden, ob das Gewerbegebiet weitere Baumaßnahmen erfordern wird, die wiederum zu einem neuen Flächenverlust führen werden.
Wir stimmen der Bebauung nur zu, wenn der Verlust der Bodenfunktion zu 100% funktionell ausgeglichen werden kann. Auch wenn diese Forderung über bestehendes geltendes Naturschutzrecht hinausgeht sehen wir die Stadt Stollberg in der Pflicht ihre Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten.
Peggy Toth
Vorsitzende
BUND Landesverband Sachsen e.V.
Regionalgruppe Thalheim
