BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die Ta-gebaubereiche Goitzsche, Delitzsch-Südwest und Breitenfeld

23. Mai 2018 | Lebensräume, Naturschutz, Stellungnahmen

Die bereits im laufenden Verfahren erhobenen Einwendungen werden aufrechterhalten, soweit ihnen nicht durch eine entsprechende Änderung abgeholfen wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die bereits im laufenden Verfahren erhobenen Einwendungen werden auf-rechterhalten, soweit ihnen nicht durch eine entsprechende Änderung ab-geholfen wurde.
Begründung zu einzelnen Änderungen:
1.    Leitbild
Die vorgenommene Streichung des TWGK im Leitbild als maßgebliche Fachgrundlage wird begrüßt, allerdings ist die vorgesehene „Orientierung“ ebenfalls zu streichen, da mit einer solchen Formulierung das TWGK trotz fehlender Strategischer Umweltprüfung (SUP) weiterhin als Grundlage fungiert. Das TWGK ist aus dem Leitbild zu streichen.
2.    Ziel 03
Wir halten hinsichtlich des Z 03 an unserer geforderten Änderung fest, be-grüßen jedoch die Änderung der Begründung hinsichtlich des zu erarbei-tenden Konzepts.
3.    Ziel 10
Die Streichung des letzten Satz des Ziels 10 wird nicht ausreichend be-gründet. Aus den dargestellten Ergebnissen des Screenings ergibt sich, dass die Vermeidung der diffusen Eiseneinträge technisch nicht umsetz-bar sei. Dies wird nicht weiter begründet. Der BUND geht davon aus, dass durch eine geänderte und angepasste Bodennutzung die Grundwasser-neubildungsrate und damit auch das Auswaschen von Eisenverbindungen gesenkt werden kann und somit weitestgehend im Sinne der Zielvorgabe vermieden werden kann. Eine angepasste Bodennutzung (vor allem hin-sichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung) fehlt dem Sanierungsplan voll-ständig, da auch keine Ziele dafür formuliert werden. Die Zielvorgabe (letzter Satz des Z 10) ist daher nicht zu streichen und sollte beibehalten werden.
4.    Ziel 14
Der Regionale Planungsverband wird gebeten, die Rechtmäßigkeit des Ziels 14 und insbesondere der Begründung anhand der letztlichen NSG-Verordnung „Werbeliner See“ zu überprüfen. Fraglich ist, ob gegenüber der vorläufigen Sicherstellungsverordnung des NSG sich nunmehr Rege-lungen in der letztlichen Schutzgebietsverordnung finden, die die fischerei-liche Nutzung der von dem NSG erfassten Gewässer einschränken oder ausschließen und diese tatsächlich, wie in der Begründung zum Ziel 14 ausgesagt, zulässig ist.
5.    Grundsatz 17
Das Vorbehaltsgebiet Erholung am Werbeliner See wird abgelehnt. Es ist fraglich, wie die Errichtung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen (auch wenn sie das Naturerleben zum Schwerpunkt haben sollen) mit dem Vor-behaltsgebiet Arten- und Naturschutz verträglich gestaltet werden soll. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Freizeit- und Erholungseinrichtungen zu Beeinträchtigungen von Arten- und Naturschutz innerhalb eines NA-TURA-2000-Gebietes führt. Aus Sicht des BUND ist das Vorhandensein eines NATURA-2000-Gebietes als Belang anzusehen, der eine Auswei-sung des betreffenden Gebietes als Vorranggebiet Arten- und Naturschutz  erforderlich macht.
Die Streichung des Satz 3 des G 17 wird begrüßt.
6.    Ziel 19
Die vermeintliche Streichung des Ziels 19 wird begrüßt. Das Ziel 19 wird innerhalb der Ergebnisse des Screenings nicht mehr aufgeführt.
7.    Ziel 21
Es wird an der Forderung aus den bereits erhobenen Einwendungen fest-gehalten.
Das Ziel 21 sollte wie folgt ergänzt werden:
„Die Waldareale in Vorranggebieten zum Schutz des vorhandenen Waldes sind naturnah zu bewirtschaften und durch gezielte Nachpflanzungen standort- und funktionsgerecht, klimawandelangepasst und naturnah in ih-rem Bestand aufzuwerten und zu erhalten. Nicht naturnahe forstwirt-schaftliche Reinbestände sind mittel- bis langfristig in Bestände aus stand-ortgerechten Baumarten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Klimawandels umzubauen. Im Zuge des Waldumbaus sollen mehrstufige Waldränder entstehen. Alternativ können die Forst- und Waldflächen der freien Sukzession und der dauerhaften Nichtnutzung überlassen werden.“
Mit der Änderung des Ziels 21 soll sichergestellt werden, dass die Flächen der Goitzsche-Wildnis der BUNDstiftung weiterhin der freien Sukzession überlassen werden. Weiterhin besteht aufgrund der Zieländerung die Mög-lichkeit, auf Waldflächen um den Werbeliner See, die natürliche Entwick-lung zuzulassen und perspektivisch zu einem Naturwald zu entwickeln.
 

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