Stellungnahme zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Siedlungsweg“ in Marbach; Gemeinde Striegistal

22. April 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung und nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

 

Wir begrüßen die umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen. Dennoch bestehen nachfolgend geschilderte grundsätzliche Bedenken, sodass das Vorhaben abgelehnt wird.

 

Begründung:

 

1.         Widerspruch zum Ziel nachhaltiger Flächeninanspruchnahme

Das Vorhaben widerspricht eindeutig dem Ziel einer effizienten Flächennutzung und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen. Die Landes- und Regionalplanung sieht ein verbindliches Flächensparziel von unter 2 ha pro Tag vor. So wird beispielsweise im Landesentwicklungsplan Sachsen eine „Verminderung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke“ als Handlungsschwerpunkt festgelegt. Eine wesentliche Strategie ist die Vermeidung der Flächenneuinanspruchnahme durch einen aktiven Freiflächenschutz und flächensparendes Bauen. Die Ergänzungssatzung, die eine ausschließliche Einfamilienhausbebauung vorsieht, ist mit dieser Zielsetzung unvereinbar. Das Vorhaben schreibt die Fehlentwicklung von Einfamilienhaussiedlungen grundsätzlich einfach fort.

Um eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu gewährleisten und die Flächensparziele einzuhalten, sind bestimmte Nettowohndichten (Einwohner*innen pro Hektar bezogen auf die zur Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke) zu berücksichtigen. Insbesondere Siedlungserweiterungen sind nach festen Wohndichten zu beplanen. Bei Einzelhausbebauung sind Nettowohndichten von bis zu 80 EW/ha, bei stärker verdichteter Reihenhausbebauung bis zu 180 EW/ha und bei viergeschossiger Mehrfamilienhausbebauung bis 400 EW/ha möglich (vgl. z.B. S. 60 der Anlage zur Verordnung über den LEP HR 2019). Solche für eine nachhaltige Flächeninanspruchnahme unerlässlichen Nettowohndichten fehlen in der vorliegenden Planung jedoch gänzlich. Die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sind nicht gewahrt.

 

2.         Fehlende Begründung des örtlichen Bedarfs

Das Ziel einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme kann zwar nicht durch völligen Verzicht auf Neuausweisungen realisiert werden. „Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch die Ansiedelung oder Erweiterung von Industrie und Gewerbe sowie durch Verkehrs- und Logistikinfrastruktur zu erhalten und um den Bedürfnissen nach attraktiven und kostengünstigen Wohnverhältnissen Rechnung zu tragen, ist entsprechend begründeter Flächenbedarf weiterhin zu berücksichtigen“ heißt es im Landesentwicklungsplan Sachsen. Den Planungsunterlagen lässt sich eine solche Begründung jedoch nicht entnehmen. Es erscheint daher fragwürdig, ob ein entsprechender örtlicher Bedarf überhaupt besteht und ebenso zweifelhaft, dass genau drei Einfamilienhäuser einen solchen Bedarf decken und den Bedürfnissen nach kostengünstigen Wohnverhältnissen Rechnung tragen.

 

3.         Widerspruch zum Ziel der Eindämmung des Verlustes landwirtschaftlicher Flächen

Besonders kritisch sehen wir den Aspekt, dass durch das Vorhaben landwirtschaftliche Fläche für Siedlungsfläche weichen soll. Dies ist nicht mit den Bestrebungen des Freistaates Sachsen, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern, vereinbar. Auch der LEP Sachsen sieht als einen Handlungsschwerpunkt die „Koordinierung der Flächennutzungsansprüche und einer effizienten Flächennutzung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit von Wirtschaft einschließlich Landwirtschaft und Infrastruktur in den Verdichtungsräumen.“ Dem widerspricht es aber, dass für Siedlungserweiterungen seit Jahren vor allem Ackerflächen in Anspruch genommen werden. Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Sachsen verringert sich dadurch zusehends. Dies erschwert die gewünschte Erzeugung von Lebensmitteln in der Region und eine klimapolitisch notwendige Agrarwende, die auch kleineren Landwirtschaftsbetrieben und Biobauern weiterhin eine Chance gibt. Laut Experten bei der Landwirtschaftskammer führt der Wegfall von Ackerflächen bei uns zu Zukäufen auf dem Weltmarkt, was mit hohen ökologischen und sozialen Kosten verbunden ist.

In den Planungsunterlagen ist nicht dargelegt, ob und inwieweit nicht Brachen, Baulücken und untergenutzte Flächen des vorhandenen Siedlungsbestandes einen etwaigen Bedarf decken können, statt ohne Alternativenprüfung landwirtschaftliche Nutzfläche zu versiegeln.

 

4.         Fehlende Darlegung der Kumulationswirkung mit anderen Projekten und Planungen

Zuletzt wurde durch die Planungsträger keine gesamtplanerische Betrachtung vorgenommen. Bei der Betrachtung der Umweltauswirkungen sind aber stets summatorische Wirkungen durch andere kumulative Projekte und Planungen zu berücksichtigen. Die Wechselwirkungen sind ebenfalls darzustellen, um Zusammenhänge zwischen Plandarstellungen nachvollziehen zu können und deren Einbezug in die Bewertung transparent zu machen.

 

Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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