Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 20 SächsNatSchG wie folgt Stellung.
Das Vorhaben wird abgelehnt.
Wir schließen uns der Begründung des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. an, welche hier aus Gründen der Vollständigkeit wiedergegeben wird.
„Auf einer Konversionsfläche einer ehemaligen Sandgrube soll eine Photovoltaik- Freiflächenanlage errichtet werden.
Das Plangebiet befindet sich vollständig im LSG „Mulden- und Chemnitztal“, der nördliche Abschnitt des Geltungsbereiches im Vorranggebiet „Natur- und Landschaft“ (Arten und Biotopschutz), gem. Regionalplan ist der Planbereich als „Gebiet mit besonderer faunistischer Bedeutung“ dargestellt.
Im Plangebiet befindet sich teilweise ein großräumig übergreifender Biotopverbund, im Osten grenzt das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Tal der Zwickauer Mulde“ an. Des Weiteren konnten Arten festgestellt werden, die nach § 44 BNatSchG besonders zu schützen sind.
Mit dem Bauvorhaben erfolgt ein Eingriff in naturschutzfachlich hochwertige Habitate und Schutzgüter mit erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Schutzgüter „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“.
Es ist nicht nachvollziehbar einen naturschutzfachlich hochwertigen Bestand zu zerstören und nach 30-jähriger Nutzung diesen Bestand wieder herstellen zu wollen. Ein Gebäude kann man zurückbauen, auf gewachsene und schützenswerte Teile von Natur- und Landschaft trifft dies nicht zu.
Der Eingriff ist nach § 15 BNatSchG vermeidbar, Klimaschutz darf nicht auf Kosten geschützter Teile von Natur und Landschaft vollzogen werden. Wir lehnen die Argumentation ab, dass auf anderem Wege die Klimaschutzziele nicht umzusetzen sind, denn es bedarf dabei nur die Auswahl eines weniger naturschutzfachlich geschützten Standortes.
Gemäß § 15 (5) BNatSchG ist das Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes nicht vereinbar. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehen in einem zu diesem Zweck geschützten Landschaftsteil bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft im Range vor.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
