Aktenzeichen 36-8503/1/3
Ihr Schreiben vom 14. März 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus Sicht des BUND Sachsen ist der Entwurf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung änderungsbedürftig und wird deswegen in der derzeitigen Form abgelehnt.
1. Die Fangjagd auf Schwarzwild wird vom BUND Sachsen abgelehnt.
Begründung:
Sowohl in kleineren als auch in größeren Fanganlagen ist keine tierschutzgerechte Jagd möglich. Die Fanganlagen werden nicht als Jagd- sondern als Tötungsanlagen gesehen. Zudem wird die Effektivität von Fangjagden wird als sehr kritisch betrachtet.
Aufgrund der hohen Wildschweinpopulationen in Deutschland, der geringen Biosicherheit in den östlichen Nachbarländern sowie der gut ausgebauten Infrastruktur bewertet das Friedrich-Löffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – das Risiko als sehr hoch, dass die ASP zunächst über die Wildschweinpopulation und nicht über die Hausschweine eingeschleppt wird. Das Risiko des Eintrags der ASP durch direkten Kontakt der Wildschweinpopulationen wird als mäßig eingestuft, die Ausbreitung erfolgt vermutlich auch nur sehr langsam. Neben der illegalen Einfuhr und Entsorgung von kontaminiertem Schweinefleisch wird auch dessen Einbringung entlang von Fernstraßen sowie durch Personen als hoch bewertet, dies kann dagegen auch sehr schnell erfolgen.<link typo3>[1]
Für infizierte Wild- und Hausschweine endet die ASP in den allermeisten Fällen innerhalb von 3-7 Tagen tödlich, ihre Ansteckungsfähigkeit aber fällt hinter der der klassischen Schweinepest zurück. Ein nachgewiesener Ausbruch der Seuche in einem landwirtschaftlichen Betrieb hätte katastrophale Folgen. Alle Tiere müssten aus seuchenrechtlichen Gründen sofort getötet werden, Sperr- und Beobachtungsgebiete würden eingerichtet und nicht zuletzt könnte der Exportmarkt für Schweinefleisch massiv einbrechen. Ein Horrorszenario für Schweinehalter, weswegen der Deutsche Bauernverband aktuell lautstark die Dezimierung der Wildschweinpopulationen von bis zu 70 % einforderte. Beim Ausbruch der Vogelgrippe wurde im Gegensatz zu ASP keine Forderung nach der Bejagung sämtlicher Wildvögel gestellt.
Für die sprunghafte Ausbreitung sind weniger die Wildschweine verantwortlich, vielmehr der Faktor Mensch. Die Gefahr der Einschleppung der ASP geht derzeit vor allem vom Reiseverkehr, mitgebrachten oder transportierten Schweineteilen oder Lebensmitteln sowie kontaminierten Gebrauchsgegenständen aus.
Große räumliche Sprünge macht die ASP vor allem entlang von Hauptverkehrswegen. Kontakt mit Menschen und Fahrzeugen aus Infektionsgebieten sorgt unvermittelt für weit entfernte Ausbrüche in Wildschweinpopulationen. Deshalb lässt sich die Vorwärtsbewegung des Virus auch so schwer einschätzen. Fahrzeuge, die Kontakt mit infiziertem Tiermaterial hatten, bilden dabei eine bedenkliche Infektionsquelle. Noch gefährlicher aber ist das unbedachte Verhalten der Insassen. Werden Lebensmittel, die Rohwurst oder nicht genügend erhitzte Schweinefleischprodukte enthalten, bedenkenlos in unverschlossenen Mülleimern entsorgt, nehmen Wildschweine diese Einladung gern an und können sich so mit dem ASP-Virus anstecken. Auf diese Weise kommt es zu Neuausbrüchen in bis dahin scheinbar wenig gefährdeten Regionen.<link typo3>[2]
Deshalb sollten Maßnahmen gegen ASP im Kern auf andere Maßnahmen als die Jagd setzen.
<link typo3>[1] www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12-K.pdf
<link typo3>[2] www.agrarheute.com/tier/schwein/asp-hauptuebertragungswege-542348
